Zählt die Pflegeausbildung?
Das BÄK-Positionspapier 2025 nennt unter den „grundsätzlich anerkannten“ Vorausbildungen für sekundärqualifizierende Studiengänge (mindestens 180 ECTS) vier pflegerische Berufe: Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in sowie Pflegefachfrau/Pflegefachmann (die letzten beiden in einer Zeile). Die Hochschulen übernehmen das in der Regel: Die DHSN Plauen führt Altenpflege, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege und Pflegefachfrau/-mann auf, Fliedner und ISBA die Pflege, Kolping verlangt „eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem gelisteten Gesundheits- oder Pflegeberuf“.
Eine Besonderheit für Pflegende: Die DHBW Karlsruhe nennt in ihren Zulassungsvoraussetzungen eine dreijährige Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf, „z. B. in der Gesundheits- und Krankenpflege“. Zweijährige Ausbildungen (zum Beispiel in einer Pflegeassistenz) stehen nicht auf der BÄK-Liste; ob Deine Hochschule sie im Einzelfall anerkennt, musst Du dort klären.
Welches Format passt zum Dienstplan?
Entscheidend ist, wie viel Präsenz die Hochschule verlangt. Die Angaben stammen von den Hochschulseiten (25.10.2026):
| Anbieter | Präsenz und Praxis | Hinweis für Schichtdienst | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|
| DHBW Karlsruhe | dual, Wechsel dreimonatiger Theorie- und Praxisphasen | Du bist im Studium vergütet angestellt beim Partner, nicht im bisherigen Dienstplan | Flyer 08/2024 |
| ISBA | in der Regel zwei ganztägige Vorlesungsblöcke im Monat (freitags und samstags) | planbar, wenn Wochenende frei sein kann | Hochschulseite |
| Hochschule Döpfer (auch ausbildungsbegleitend) | Präsenz drei- bis fünfmal pro Semester plus virtuelle Abendveranstaltungen | wenig Präsenz, viel Abendzeit | Hochschulseite |
| Kolping Hochschule | live online („Online-Präsenz“); vier Skills-Lab-Einheiten à 30 Stunden, sieben Praktika à 75 Stunden, zwölf Praxisteile à 40 Stunden | online planbar; Praxisstelle musst Du organisieren | Hochschulseite |
| DIPLOMA | überwiegend live online; Präsenzphasen im Studienzentrum Mannheim, rund eine Woche Hochschulzeit pro Monat | eine Woche pro Monat am Stück | Hochschulseite |
| SRH | Online-Live-Modell: monatliche Vorlesungswoche in Heide, die laut Hochschule ins Bundesgebiet gestreamt wird; verpflichtende Präsenz eine Woche pro Semester (außer im 6. Semester); 22 Wochen Praxistransfer beim Arbeitgeber | Praxispartner nötig, z. B. der bisherige Arbeitgeber; Streaming statt Reise möglich | Hochschulseite |
| Carl Remigius, berufsbegleitend | Blockwochen zu Beginn des Semesters plus fester Präsenztag; Praktika 125 Stunden | Blockwochen frühzeitig im Dienstplan sichern | Hochschulseite |
| CBS, mit Vorausbildung | dual mit Präsenzphasen am Campus und Live-Online-Seminaren | bis zu 30 Stunden Berufstätigkeit pro Woche möglich | Hochschulseite |
| Hochschule Anhalt | berufsintegrierend laut Änderungssatzung 2025 (die Studiengangsseite nennt noch „berufsbegleitend“); 80 % Präsenz- und 20 % Online-Lehre; Arbeitsverhältnis bis höchstens 75 % empfohlen (älterer Akkreditierungsbericht) | Teilzeitstelle einplanen | Hochschulseite, Änderungssatzung 2025, Bericht |
Das BÄK-Papier rechnet vor, dass ein 180-ECTS-Studium mit einer 50-%-Arbeitsstelle möglich sein soll (nach der Modellrechnung rund 12 Studientage pro Monat plus drei Wochenendtage). Das ist ein Orientierungswert, kein Studienmodell einer bestimmten Hochschule.
Gehalt: was der Wechsel bringt
Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Vollzeit, brutto, Median pro Monat, Stichtag 31.12.2025, Abruf 25.10.2026):
| Gruppe | Median | Abstand zur PA-Gruppe | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|
| Gesundheits- und Krankenpflege, Fachkraft (KldB 81302) | 4.587 € | PA-Gruppe +367 € | Entgeltatlas |
| Berufsgruppe, in die BERUFENET PAs einordnet (81333) | 4.954 € | – | Entgeltatlas, 1.270 Beschäftigte |
| Fachkrankenpflege, Spezialist (81313) | 5.057 € | PA-Gruppe −103 € | Entgeltatlas |
Die Zahlen belegen: Wer als Pflegefachkraft in einen anderen Aufgabenbereich wechselt, gewinnt im Median rund 8 %; wer bereits eine Fachweiterbildung hat, verdient im Median nicht mehr. Die Werte enthalten laufende und einmalige Einnahmen; ob und wie Schicht- und Wochenendzuschläge einfließen, geben die BA-Unterlagen nicht her, sie können das Bild in der Pflege verschieben. Details und Grenzen: Gehalt im Vergleich. Wie ein Duales Studium vergütet wird, beschreibt Praxispartner finden: Das Universitätsklinikum Freiburg gibt als Vergütung den TV A UK an.
PA oder Pflegeweiterentwicklung?
Pflegende haben Alternativen zum PA-Studium, etwa eine Fachweiterbildung oder Studiengänge der Pflege auf Advanced-Practice-Niveau (siehe PA und ANP). Auch ins Hebammenstudium können Pflegekräfte wechseln, allerdings ohne Verkürzung; die Bedingungen stehen im Artikel Hebamme: Quereinstieg aus der Pflege. Der entscheidende Unterschied ist das Rechtsgefüge: Physician Assistants arbeiten im Rahmen der Delegation unter ärztlicher Verantwortung; Anamnese, Indikationsstellung, Diagnose, Aufklärung, Therapieentscheidung sowie die Durchführung invasiver Therapien und operativer Eingriffe sind laut § 2 Anlage 24 BMV-Ä nicht delegierbar (siehe Delegations-Check). Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BGBl. 2025 I Nr. 371, in Kraft seit 01.01.2026) hat die Befugnisse von Pflegefachpersonen erweitert; diese Sonderregelungen zum Arztvorbehalt dürften nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nicht analog auf PAs anwendbar sein. Welche Befugnisse sich daraus für Pflegende ergeben, behandelt dieser Artikel nicht.
Ohne Abitur und mit Förderung
Viele Pflegende studieren ohne Abitur. Die Hochschulen verlangen unterschiedlich viel Berufspraxis (zwei bis drei Jahre, siehe PA nach MFA und Zugang ohne Abitur). Das Aufstiegsstipendium der SBB fördert berufsbegleitende Bachelorstudiengänge mit 3.045 € im Jahr; als besondere berufliche Leistung zählt unter anderem eine Abschlussnote von mindestens 1,9 oder 87 Punkten (siehe Studienfinanzierung). Nach einer abgeschlossenen Pflegeausbildung können Studienkosten steuerlich als Werbungskosten gelten (§ 9 Abs. 6 EStG).
Datenstand: zuletzt geprüft am 05.11.2026.
