Glossar

Zentrale Begriffe rund um Studium, Zulassung, Recht und Beruf.

§ 12 ÄApprO
Regelung zur Anrechnung eines verwandten Studiums im Medizinstudium, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist; entscheidet das Landesprüfungsamt im Einzelfall.
Abiturbestenquote
Quote bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen, in der allein die Abiturdurchschnittsnote zählt.
AdH (Auswahlverfahren der Hochschulen)
Quote bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen, in der die Hochschulen nach eigenen Kriterien auswählen, etwa Abiturnote, Tests und Berufserfahrung.
AHPGS / AQAS / evalag / FIBAA / ACQUIN
Akkreditierungsagenturen, die in der Akkreditierungsdatenbank ELIAS als Akkreditierer einzelner Studiengänge genannt werden.
Akkreditierung
Qualitätsprüfung eines Studiengangs durch eine anerkannte Agentur oder im Systemverfahren der Hochschule; sie ist keine Berufszulassung.
Anlage 24 BMV-Ä
Anlage zum Bundesmantelvertrag-Ärzte mit der Liste ärztlicher Leistungen, die nicht delegierbar sind (§ 2), darunter Anamnese, Indikation, Diagnose, Aufklärung, Therapieentscheidung und Operationen.
ANP (Advanced Practice Nurse)
Pflegefachperson mit erweiterten Kompetenzen, meist auf Masterniveau. Das Gesetz zur Befugniserweiterung in der Pflege gilt laut Wissenschaftlichem Dienst nicht analog für PAs.
Approbation
Staatliche Zulassung zur Ausübung des Arztberufs (§ 2 BÄO). Ein PA-Bachelor führt nicht zur Approbation.
Arztvorbehalt
Forderung, bestimmte Tätigkeiten ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorzubehalten (Leitantrag Ia-01 des Deutschen Ärztetags 2026).
BÄK-Positionspapier 2025
Papier der Bundesärztekammer „Physician Assistance – ein etabliertes Berufsbild im deutschen Gesundheitswesen“ (April 2025) mit Anforderungen an die Studiengänge.
Behandelnder (§ 630a BGB)
Vertragspartner des Patienten im Behandlungsvertrag, bei PAs die Praxis oder die Klinik.
BERUFENET
Berufsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Sie führt „Arztassistent/in / Physician Assistant“ als nicht reglementierten Hochschulberuf unter der Kennziffer B 81333.
beruflich Qualifizierte
Personen ohne Abitur, die mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung nach Landesrecht ein Studium aufnehmen können. Die Regeln unterscheiden sich je Bundesland und Hochschule.
Berufsakademie
Hochschulähnliche Einrichtung mit dualem Studium; ein Studiengang kann dort ebenfalls staatlich anerkannt sein. Die ISBA ist in der Datenbank gesondert gekennzeichnet.
Berufsgesetz
Gesetz, das Ausbildung, Titel und Befugnisse eines Gesundheitsberufs bundesweit regelt. Für Physician Assistants gibt es keines (Stand 10/2026).
berufsintegrierend / berufsbegleitend
Studienformat, bei dem das Studium neben der Berufstätigkeit läuft. Die genaue Abgrenzung der Begriffe ist je Hochschule verschieden.
Delegation
Übertragung ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal unter ärztlicher Anordnung und Verantwortung (u. a. § 28 Abs. 1 S. 2 SGB V, § 15 BMV-Ä).
DGPA
Deutsche Gesellschaft für Physician Assistants e. V., Berufsverband.
DHPA
Hochschulverband Physician Assistant.
DoSV
Dialogorientiertes Serviceverfahren, das Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge über hochschulstart koordiniert.
dual
Studium im Wechsel mit Praxisphasen bei einem Praxispartner, oft mit Vergütung.
ECTS
Leistungspunkte im europäischen Hochschulsystem.
Eignungsprüfung
Prüfung, mit der Hochschulen die Eignung beruflich Qualifizierter feststellen können, soweit das Landesrecht sie vorsieht.
ELIAS
Datenbank des Akkreditierungsrats (antrag.akkreditierungsrat.de).
Entgeltatlas
Gehaltsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit mit Median und Quartilen je Berufsgruppe (KldB). Sie weist Physician Assistants nicht gesondert aus.
Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB)
Person, deren sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient; für ihr Verschulden haftet er wie für eigenes. So wird der PA im Behandlungsvertrag eingeordnet.
HAM-Nat
Bisheriger naturwissenschaftlicher Auswahltest der Universitäten Hamburg und Magdeburg, letztmals am 5. September 2026; abgelöst durch den TMSnat.
hochschulstart
Die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) koordiniert die Vergabe zulassungsbeschränkter Studiengänge, auch das DoSV.
KldB 81333
Klassifikation der Berufe 2010, Berufsgruppe „Operationstechnische Assistenz – Spezialist“. BERUFENET ordnet „Arztassistent/in / Physician Assistant“ dort ein, die Beschäftigtenzahl des Entgeltatlas ist aber nicht nach PAs aufgeschlüsselt. Die Werte sind daher keine PA-Erhebung.
Landarztquote
Vorabquote bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen, die an die Verpflichtung zur späteren Tätigkeit in unterversorgten Regionen gebunden ist; Regeln und Bewerbungsverfahren liegen bei den Ländern.
MFA / OTA / ATA
Medizinische Fachangestellte, Operationstechnische Assistenz, Anästhesietechnische Assistenz: Ausbildungsberufe, die als Vorausbildung für PA-Studiengänge in Betracht kommen.
Modulhandbuch
Dokument der Hochschule, das die Module eines Studiengangs mit Inhalten, Leistungspunkten und Prüfungen beschreibt.
NC
Numerus clausus: Zulassungsbeschränkung, bei der die Auswahlgrenze je Semester schwankt.
Praxispartner
Betrieb (Klinik, Praxis), mit dem Studierende im dualen Studium einen Vertrag haben; die Auswahl erfolgt oft durch den Partner.
primärqualifizierend
Studium ohne abgeschlossene Gesundheitsberufsausbildung (laut BÄK-Papier mindestens 210 ECTS).
Programmablaufplan (Lohnsteuer)
Vom Bundesfinanzministerium jährlich veröffentlichte Rechenvorschrift für die Lohnsteuer im Lohnabzug; Grundlage der Nettobeispiele im Gehaltsartikel.
Regelstudienzeit
In der Studienordnung vorgesehene Studiendauer in Semestern.
sekundärqualifizierend
Studium mit Vorausbildung (laut BÄK-Papier mindestens 180 ECTS).
Semesterbeitrag
Pflichtbetrag für Studierende staatlicher Hochschulen (Verwaltung, Studierendenwerk, oft Semesterticket); keine Studiengebühr.
Staatsexamen
Staatliche Abschlussprüfung des Medizinstudiums, Voraussetzung der Approbation.
Studienvertrag
Vertrag zwischen Studierenden und einer privaten Hochschule, der Gebühren, Laufzeit und Kündigungsfristen regelt. Vor Unterschrift prüfen, ob Gebühren sich ändern dürfen.
Substitution
Eigenständige Übernahme ärztlicher Tätigkeiten durch Nichtärzte. Sie unterscheidet sich von der Delegation, bei der der Arzt anordnet und verantwortet.
TMS (Test für medizinische Studiengänge)
Bisheriger Studieneignungstest für Medizin, letztmals am 7./8. November 2026; abgelöst durch den TMSnat. Ob und wie lange ein TMS-Ergebnis in der Übergangszeit noch zählt, legt jede Universität fest; viele werten es zum Wintersemester 2027/28 noch, einige nicht mehr.
TMSnat (Test für Medizinische Studiengänge mit naturwissenschaftlichen Aufgaben)
Der Studieneignungstest für Medizin ab 2027 und Nachfolger von TMS und HAM-Nat: ein Test für alle staatlichen Medizinstudiengänge, mit naturwissenschaftlichen Kenntnisaufgaben, etwa fünf Stunden, 100 Euro, beliebig oft wiederholbar. Erster Termin am 8./9. Mai 2027, danach im Frühjahr und Herbst. Das Ergebnis zählt in der Zusätzlichen Eignungsquote und im Auswahlverfahren der Hochschulen ab dem Wintersemester 2027/28; Quote und Gewichtung legt jede Universität fest.
Wartezeitquote
Früherer Zulassungsweg zum Medizinstudium über Wartesemester; er wurde abgeschafft.
ZEQ (Zusätzliche Eignungsquote)
Quote bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen, die Eignungskriterien ohne Abiturnote einbezieht, etwa Tests und Berufsausbildung.
Zweitstudienquote
Kleine Quote bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen für Bewerber mit abgeschlossenem Erststudium (Art. 9 Abs. 1 Nr. 4 Staatsvertrag Hochschulzulassung 2019; in NRW 3 %).
Zweitstudium
Studium nach einem bereits abgeschlossenen Hochschulstudium. Bei Medizin gibt es dafür eine eigene, kleine Quote.