Zwölf Länder, zwölf Regelwerke
Eine bundeseinheitliche Landarztquote gibt es nicht. Der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung erlaubt den Ländern, bis zu 20 Prozent der Medizinstudienplätze vorab zu vergeben, darunter an Bewerber, die sich verpflichten, in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs zu arbeiten (Art. 9 Abs. 1 Nr. 2). Wie die Länder das ausfüllen, regeln sie selbst. Nach der Länderliste von hochschulstart (Abruf 30.10.2026) haben elf Länder eine Landarztquote: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hinzugekommen ist Brandenburg: Das Brandenburgische Landärztegesetz vom 23.09.2026 gilt für die Medizinische Universität Lausitz; hochschulstart meldet für Brandenburg noch „keine Informationen“. Für Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben wir keinen Gesetzesbeschluss gefunden.
Wer als PA ernsthaft über Medizin nachdenkt, landet bei dieser Quote aus einem naheliegenden Grund. Sie vergibt Plätze ohne Abiturnote als Hauptkriterium, in Thüringen und Bayern zählt die Abiturnote in der ersten Stufe gar nicht, und alle Länder werten Berufserfahrung im Gesundheitswesen. Die übrigen Wege nach dem Bachelor, vor allem die Zweitstudienquote, erklären die Artikel Ist Physician Assistant ein Weg ins Medizinstudium? und Nach dem PA-Studium Medizin studieren. Der Preis der Landarztquote ist die Bindung, dazu unten mehr.
| Land | Quote und Plätze | Gewicht von Ausbildung und Berufserfahrung | Frist | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | feste Platzzahl: bis zu 75 Plätze jährlich (75 zum WS 2026/27); Prozentsatz nicht veröffentlicht (geprüft 30.10.2026) | Stufe 1 (100 Punkte): Test bis 60, Ausbildung, Beruf, Freiwilligendienst, Ehrenamt zusammen bis 40; Stufe 2 Gespräch bis 100 | 31. März (§ 6 Abs. 2 DVO); Termin 2027 noch nicht angekündigt | DVO-Neufassung, landarztquote-bw.de, PM 26.02.2026, 30.10.2026 |
| Bayern | 8 % (§ 6 HZV), zusätzlich 1,8 % ÖGD-Quote; 182 + 14 Plätze zum WS 2026/27 | Stufe 1 (100 Punkte): Test 50, Ausbildung und Ausübung 30, Freiwilligendienst oder Ehrenamt 20; Stufe 1 und 2 je 50 % | 1. bis 28.2.2027 | BayHZV, BayLArztG, DVBayLArztG, landarztquote.bayern.de, 30.10.2026 |
| Brandenburg | im Gesetz nicht beziffert; laut Kabinett „voraussichtlich zehn Prozent“ der Erstsemesterplätze an der MU Lausitz; Platzzahl nicht veröffentlicht (geprüft 30.10.2026) | Kriterien Abitur, Test, Gesundheitsberuf oder praktische Tätigkeit ab sechs Monaten (§ 4 Abs. 2); Gewichtung per Verordnung, nicht veröffentlicht (geprüft 30.10.2026) | nicht veröffentlicht (geprüft 30.10.2026) | BbgLÄrzteG, PM 039/26, 30.10.2026 |
| Hessen | 6,5 % laut Universität Marburg (Normtext nicht abrufbar); Platzzahl nicht veröffentlicht (geprüft 30.10.2026: HLfGP-Seiten) | Stufe 1 (100 Punkte): Test bis 60, Beruf und Tätigkeiten bis 40 | 1. bis 28.2.2027 | GVBl. 2022 Nr. 4 und 6, HLfGP, Uni Marburg, 30.10.2026 |
| Mecklenburg-Vorpommern | neues Gesetz (GVUG M-V, Landtagsbeschluss Januar 2026); im Plenum genannt: 10 %, rund 42 Plätze Humanmedizin; Normtext nicht abrufbar | Kriterien laut Landtagsbericht: Test, Gesundheitsfachberuf, Freiwilligendienst, Ehrenamt oder Praktikum; Gewichtung nicht veröffentlicht (Verordnung nach § 9 GVUG; geprüft 30.10.2026) | nicht veröffentlicht (geprüft 30.10.2026) | Landtag Drs. 8/6201, Plenarprotokoll 8/126, 30.10.2026 |
| Niedersachsen | feste Platzzahl: 60 Plätze jährlich (§ 2 Abs. 1 LAG), kein Prozentsatz | Abitur, Test und Beruf im Verhältnis 3:3:4, höchstens 48 Monate | 1. bis 31. Januar 2027 | LAG, LAG-VO (Fassung 2025), NiZzA, 30.10.2026 |
| Nordrhein-Westfalen | 8,8 % (§ 8 VergabeVO NRW); 227 Plätze im Studienjahr 2026/27 (WS und SS) | Abitur 30 %, Test 30 %, Tätigkeitszeiten 40 % (höchstens 48 Monate) | 31. März (WS), 30. September (SS) | VergabeVO, LAG-VO, LfGA, PM 16.07.2026, 30.10.2026 |
| Rheinland-Pfalz | 6,3 v. H. der Bewerber (Gesetzestext); 15 Plätze je Semester | Vorauswahl: Abitur bis 30, Test bis 30, Tätigkeiten bis 40 Punkte (Beruf 5 Punkte je Jahr bis 30, Praxis/Ehrenamt bis 10) | 31. März (WS), 30. September (SS) | LArztG RP, LArztGDV RP, LSJV-FAQ 09/2026, 30.10.2026 |
| Saarland | ca. 32 Plätze ab WS 2026/27 (Universität des Saarlandes); Prozentsatz in der Verordnung nicht abrufbar (saarland.de und recht.saarland.de am 30.10.2026 nicht lesbar) | Abitur 30 %, TMS 30 %, Beruf 40 % (höchstens 48 Monate) | 31. März | Uni Saarland, LAS-FAQ (Abruf 25.10.2026), 30.10.2026 |
| Sachsen | 6,5 % (§ 8 SächsStudPlVergabeVO); 40 Plätze zum WS 2026/27 | Abitur 20, Test 40, Ausbildung oder Studium 20, Berufstätigkeit 10, Dienst 10; Stufe 1 und 2 je 50 % | 15.1. bis 28.2.2027 | SächsStudPlVergabeVO, SächsLArztG, SächsLArztVO, Landesdirektion, 30.10.2026 |
| Sachsen-Anhalt | 8,8 % je Universität (§ 3 LAAG 2026); WS 2026/27 noch 7,8 %, voraussichtlich 32 Plätze | Abitur 10 %, Test 50 %, Beruf 40 % (höchstens 48 Monate) | 31. März (KVSA); Termin 2027 nicht gesondert veröffentlicht | LAAG, LAAVO, Ministerium, KVSA, 30.10.2026 |
| Thüringen | 6 % (§ 8 ThürStudienplatzVVO); 17 Plätze Humanmedizin (WS 2026/27) | Stufe 1 (100 Punkte): Test 50, Ausbildung und Ausübung 30, Freiwilligendienst oder Ehrenamt 20, keine Abiturnote; Stufe 1 und 2 je 50 % | letzter Tag im März (§ 2 Abs. 1 DVO), also 31.3.2027 | ThürHaZaSiG, ThürHaZaSiGDVO, Landesportal, 30.10.2026 |
Für Hessen gilt eine Besonderheit: Gesetz und Verordnung treten nach heutigem Stand mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft (§ 13 GHVÖG). Rheinland-Pfalz hat 2025 zusätzlich eine Landkinderarztquote eingeführt.
Welcher Test zählt: TMS oder TMSnat?
Alle Länder werten in der ersten Stufe einen Studieneignungstest, meist mit dem größten Gewicht. Bisher war das der Test für Medizinische Studiengänge (TMS). Er findet am 7./8. November 2026 voraussichtlich zum letzten Mal statt; ab dem geplanten Termin am 8./9. Mai 2027 ersetzt ihn der TMSnat (Einzelheiten im Artikel Medizin-NC nicht geschafft). Die Landarztquoten-Regeln sind darauf noch nicht umgestellt: Auf keiner der geprüften Landesseiten und in keiner Verordnung steht bisher der TMSnat (geprüft 02.11.2026).
| Land | Test im Wortlaut von Verordnung oder Landesseite | Stand der Umstellung auf den TMSnat | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Verordnung: „strukturierter fachspezifischer Studieneignungstest“, den die zuständige Stelle festlegt (§ 6 Abs. 4 Nr. 1 DVO); Landesseite nennt den TMS | nicht veröffentlicht | DVO-Neufassung, landarztquote-bw.de, 02.11.2026 |
| Bayern | Verordnung: „strukturierter fachspezifischer Studieneignungstest“ ohne Namen (§ 1 DVBayLArztG); Landesportal nennt den TMS | nicht veröffentlicht | DVBayLArztG, landarztquote.bayern.de, 02.11.2026 |
| Brandenburg | Gesetz: „standardisierter und strukturierter fachspezifischer Studierfähigkeitstest“ (§ 4 Abs. 2 Nr. 2); Einzelheiten per Verordnung | Verordnung nicht veröffentlicht | BbgLÄrzteG, 02.11.2026 |
| Hessen | Landesamt: „aktuell ausschließlich der Test für Medizinische Studiengänge (TMS)“, bis zu 60 Punkte | nicht veröffentlicht | HLfGP, 02.11.2026 |
| Mecklenburg-Vorpommern | neue Verordnung zum GVUG M-V vom 16.03.2026; Wortlaut nicht abrufbar | nicht veröffentlicht | Landesrecht M-V nicht lesbar, 02.11.2026 |
| Niedersachsen | Verordnung: Test der ITB Consulting GmbH, Bonn, mit Umrechnungsformel (§ 5 Abs. 2, § 7 Abs. 3) | nicht veröffentlicht | LAG-VO, NiZzA, 02.11.2026 |
| Nordrhein-Westfalen | Verordnung: „der von der ITB Consulting GmbH, Bonn, bereitgestellte Test für Medizinische Studiengänge (TMS)“ (§ 6 Abs. 4 LAG-VO) | nicht veröffentlicht | LAG-VO (Fassung ab 31.08.2024), LfGA, 02.11.2026 |
| Rheinland-Pfalz | Verwaltungsvorschrift: „insbesondere der Test für medizinische Studiengänge“ | nicht veröffentlicht | VV Landarztquote, 02.11.2026 |
| Saarland | Verordnung: der von der ITB Consulting GmbH bereitgestellte TMS (§ 6 Abs. 4 LArztV) | nicht veröffentlicht (Landesamtsseiten am 02.11.2026 nicht abrufbar) | LArztV SL, 02.11.2026 |
| Sachsen | Verordnung: „allein der von der ITB Consulting GmbH, Bonn, jeweils bereitgestellte Test für Medizinische Studiengänge“ (§ 2 Abs. 5 SächsLArztVO) | nicht veröffentlicht | SächsLArztVO, Landesdirektion, 02.11.2026 |
| Sachsen-Anhalt | eigener verpflichtender Studierfähigkeitstest (online), Gewicht 50 % | vom Wechsel TMS/TMSnat nicht betroffen | KVSA-FAQ, 02.11.2026 |
| Thüringen | Gesetz: „strukturierter fachspezifischer Studieneignungstest“; Verordnung: anerkannt wird der Test, den die Universität Jena nach ihrer Auswahlsatzung für Medizin berücksichtigt (§ 2 Abs. 4 ThürHaZaSiGDVO) | keine eigene Landesangabe; über den Verweis gilt die Jenaer Regel (laut Universität Jena 2027 TMS oder TMSnat, ab WS 2028/29 nur TMSnat) | ThürHaZaSiG, ThürHaZaSiGDVO, Universität Jena, 02.11.2026 |
Für die Bewerbungsrunde 2027 (Studienbeginn Wintersemester 2027/28) enden alle veröffentlichten Fristen vor dem ersten TMSnat-Termin im Mai 2027: Niedersachsen im Januar, Bayern, Hessen und Sachsen im Februar, Baden-Württemberg, NRW, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen im März. Bayern schreibt in seinen Fragen und Antworten, ein TMS-Ergebnis aus 2026 könne nicht nachgereicht werden und finde erstmals bei einer Bewerbung zum Wintersemester 2027/28 Berücksichtigung. Einschätzung der Redaktion: Für die Landarztquote 2027 ist damit der TMS vom November 2026 voraussichtlich das letzte verfügbare Testergebnis; ab der Runde 2028 dürfte zunehmend der TMSnat zählen, wie lange ältere TMS-Ergebnisse gelten, ist offen. Wo die Verordnung den TMS ausdrücklich nennt (Niedersachsen, NRW, Saarland, Sachsen), müssen die Länder ihre Regeln für den TMSnat anpassen; wo sie offen von einem Studieneignungstest spricht (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg), genügt eine Festlegung der Behörde. Thüringen übernimmt über den Verweis auf die Jenaer Satzung deren Regel. Prüfe vor Deiner Bewerbung die Seite Deines Landes.
Wo der Physician Assistant in den Berufslisten steht
Die Länder werten nur Berufe, die sie in einer Anlage oder über eine Berufssystematik festlegen. Die Tabelle fasst zusammen, was in den Anlagen steht.
| Land | Steht der PA in der Berufsliste? | Erststudium vorhanden: Bewerbung möglich? | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Ja, mit Faktor 1,0, aber nur als Berufstätigkeit | Ja, Erst- oder Zweitstudium spielt keine Rolle | DVO-Neufassung, FAQ, 30.10.2026 |
| Bayern | Nein (23 Berufe in Anlage 1, einer davon nur für die ÖGD-Quote) | Ja, ausdrücklich | DVBayLArztG, landarztquote.bayern.de, 30.10.2026 |
| Brandenburg | Liste nicht veröffentlicht; Gesetz nennt „nichtärztliche medizinische oder pflegerische Gesundheitsberufe“ und praktische Tätigkeit ab sechs Monaten in einer ärztlich geleiteten Einrichtung (geprüft 30.10.2026) | Hochschulzugangsberechtigung genannt, Erststudium nicht erwähnt | BbgLÄrzteG § 4, 30.10.2026 |
| Hessen | Nein (Anlage der Verordnung von 2022 mit 28 Berufen; keine Änderung gefunden) | Ja, ausdrücklich | GVBl. 2022 Nr. 6, HLfGP, 30.10.2026 |
| Mecklenburg-Vorpommern | Liste nicht veröffentlicht (Verordnung nach § 9 GVUG; geprüft 30.10.2026) | nicht veröffentlicht (geprüft 30.10.2026) | Landtag Drs. 8/6201, 30.10.2026 |
| Niedersachsen | Nein (Anlage in der Fassung ab 09.01.2025, 19 Berufe, neu mit MFA) | Hochschulzugangsberechtigung genannt, Erststudium nicht erwähnt | LAG-VO (VORIS), NiZzA, 30.10.2026 |
| Nordrhein-Westfalen | Nicht genannt; 25 Berufsuntergruppen der KldB 2010, ob der PA darunter fällt, ist nicht veröffentlicht | Weder Ausschluss noch Erlaubnis im Text | LAG NRW, LAG-VO, Anlage, LfGA, 30.10.2026 |
| Rheinland-Pfalz | Nicht genannt; Berufsgruppen der KldB 2010 „insbesondere“ (offene Liste, auch Studienzeiten ab 24 Monaten), Zuordnung des PA nicht veröffentlicht | Ja, ausdrücklich (LSJV-FAQ Nr. 29) | LArztGDV RP, LSJV-FAQ, 30.10.2026 |
| Saarland | Nein (geschlossene Liste Anlage 6, Stand des Abrufs 25.10.2026) | Ja, ausdrücklich | LAS Saarland, 25.10.2026 |
| Sachsen | Nicht in Anlage 1 (28 Berufe); laut Landesdirektion wird der PA bei der Novellierung aufgenommen und „unter bestimmten Voraussetzungen“ schon jetzt anerkannt | Hochschulzugangsberechtigung genannt; ein einschlägiges Studium bringt Punkte | SächsLArztVO, Landesdirektion FAQ, 30.10.2026 |
| Sachsen-Anhalt | Nicht genannt; Liste der LAAVO 2026 endet mit „vergleichbaren“ Berufen, zusätzlich zählt praktische Tätigkeit in Praxis, MVZ oder Klinik | Hochschulzugangsberechtigung genannt, Erststudium nicht erwähnt | LAAVO, KVSA, 30.10.2026 |
| Thüringen | Nein (Anlage 1 DVO, 33 Ausbildungsberufe, abschließend) | Hochschulzugangsberechtigung genannt, Erststudium nicht erwähnt | ThürHaZaSiGDVO, 30.10.2026 |
Die Tabelle sagt etwas über die Rechtslage, nicht über Deine Chancen. Dass der PA in einer Liste fehlt, heißt nicht, dass Du keine Punkte bekommst: Wer vor dem Studium eine Ausbildung zur Pflegefachperson, MFA oder zum Notfallsanitäter abgeschlossen hat, was bei vielen PAs der Fall ist (siehe PA nach MFA und PA nach Pflege), erhält die Punkte für genau diese Ausbildung, in Bayern zum Beispiel bis zu 30 von 100. Achtung bei der Pflege in Hessen: Die Anlage von 2022 nennt die Pflegefachfrau und den Pflegefachmann nach neuem Pflegeberufegesetz nicht; ob das HLfGP sie wie die Gesundheits- und Krankenpflege wertet, steht in den Landesquellen nicht; frag dort vor der Bewerbung nach.
Baden-Württemberg: der einzige Fall in einer Verordnung
Die Anlage zur Landarztgesetz-Durchführungsverordnung führt unter den Berufen den „Physician Assistent (Arztassistentin oder Arztassistent)“ mit dem Spreizungsfaktor 1,0, also derselben Nähe zur hausärztlichen Tätigkeit wie die Gesundheits- und Krankenpflege. Eine Fußnote schränkt ein: Der PA werde ausschließlich im Rahmen der Dauer einer beruflichen Tätigkeit berücksichtigt. Das PA-Studium selbst bringt dort keine Punkte, die Arbeit danach schon. Die FAQ des Landes schreibt es als „Physician Assistant (Bachelor)“ mit Faktor 1,0 „nur bei einer beruflichen Tätigkeit ab 6 Monaten“. Eine spätere Änderung der Verordnung haben wir nicht gefunden; die konsolidierte Fassung auf landesrecht-bw.de ließ sich nicht abrufen.
Gerechnet wird so: Für je sechs Monate Berufstätigkeit gibt es 5 Punkte mal Faktor, berücksichtigt werden höchstens zwei Jahre, also höchstens 20 Punkte. Der Studieneignungstest bringt bis zu 60 Punkte, alle Kriterien Ausbildung, Beruf, Freiwilligendienst und Ehrenamt zusammen höchstens 40, die erste Stufe also höchstens 100. Es zählen höchstens eine Berufsausbildung und eine Berufstätigkeit, einzeln oder kombiniert. Wer eine dreijährige Pflegeausbildung (30 Punkte) und zwei Jahre PA-Tätigkeit (20 Punkte) hat, kommt rechnerisch auf 50 Punkte, die gedeckelt bei 40 liegen. Der PA-Teil bringt dann zehn zusätzliche Punkte (Einschätzung der Redaktion, abgeleitet aus § 7 Abs. 3 der Verordnung). Die zweite Stufe, ein Auswahlgespräch, kann bis zu 100 Punkte bringen, beide Stufen werden addiert.
Zur Einordnung: Ohne Ausbildung, aber mit zwei Jahren als PA liegen die Berufspunkte bei 20 von 100 der ersten Stufe. Der Test wiegt mit bis zu 60 Punkten schwerer. Wie viele Bewerber mit PA-Erfahrung zugelassen wurden, ist nicht veröffentlicht.
Sachsen: Anerkennung im Einzelfall
Sachsen ist das zweite Land, in dem der PA eine Rolle spielt, allerdings nicht in der Verordnung. Das Sächsische Landarztgesetz erlaubt bis zu 20 Punkte für eine einschlägige Berufsausbildung oder ein „einschlägiges abgeschlossenes Studium“; die Anlage 1 der Verordnung nennt 28 Ausbildungs- und Studienberufe, den PA nicht. Die Landesdirektion Sachsen schreibt in ihren Fragen und Antworten, der Abschluss werde bei der Novellierung der Verordnung in die Anlage 1 aufgenommen, und: „Unter bestimmten Voraussetzungen erkennen wir diesen Hochschulabschluss auch jetzt schon an.“ Welche Voraussetzungen das sind, steht dort nicht; Du sollst vor der Bewerbung Kontakt aufnehmen. Ein gültiges TMS-Ergebnis ist in Sachsen laut derselben Seite zwingend; die Verordnung nennt „allein“ den TMS der ITB Consulting (§ 2 Abs. 5 SächsLArztVO). Eine Umstellung auf den TMSnat hat Sachsen noch nicht veröffentlicht (Stand 02.11.2026). Die Bewerbung für das Wintersemester 2027/28 läuft vom 15. Januar bis 28. Februar 2027.
Warum der Rest der Länder wenig hergibt
In Bayern, Hessen, Niedersachsen, Thüringen und dem Saarland fehlt der PA in einer abschließenden Liste. Niedersachsen hat die Anlage 2025 neu gefasst und dabei die Medizinischen Fachangestellten aufgenommen, den PA nicht.
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz arbeiten nicht mit Namenslisten, sondern mit Berufsuntergruppen der Klassifikation der Berufe 2010. In NRW müssen die Berufe zusätzlich bundes- oder landesrechtlich geregelt sein und mindestens 24 Monate Ausbildung voraussetzen; andere Zeiten, auch Praktika und Freiwilligendienste, erkennt das Landesamt ausdrücklich nicht an. Rheinland-Pfalz formuliert die Liste mit „insbesondere“ offen und nennt ausdrücklich auch Studienzeiten ab 24 Monaten. Ob ein PA-Abschluss darunterfällt, sagt keine der beiden Verordnungen. Einschätzung der Redaktion: In NRW ist es eher unwahrscheinlich, weil es kein Berufsgesetz für den PA gibt (siehe PA-Gesetz); in Rheinland-Pfalz lohnt eine Anfrage beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Sachsen-Anhalt hat Gesetz und Verordnung im Juni 2026 neu erlassen. Die Berufsliste kennt den PA nicht, endet aber mit weiteren, „vergleichbaren“ Berufsausbildungen und -tätigkeiten. Außerdem zählt eine praktische Tätigkeit ab sechs Monaten in Vollzeit in einer Arztpraxis, einem MVZ oder einem Krankenhaus. Das passt auf eine PA-Stelle, ob die KVSA sie so wertet, steht nirgends.
Für Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg stehen die Details in Verordnungen, die wir nicht gefunden haben (geprüft 30.10.2026). Das Brandenburger Gesetz nennt als Kriterium die Tätigkeit in einem „nichtärztlichen medizinischen oder pflegerischen Gesundheitsberuf“ oder eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Monaten in einer ärztlich geleiteten Einrichtung (§ 4 Abs. 2 BbgLÄrzteG). Auch das könnte eine PA-Stelle erfassen; eine Aussage des Landes dazu gibt es noch nicht.
Bachelor schon da: Ist die Quote dann zu?
Die Sorge ist unbegründet, soweit die Länder sich äußern. Der Staatsvertrag führt die Landarztquote (Nr. 2) und das Zweitstudium (Nr. 4) als getrennte Vorabquoten, einen Ausschluss von Zweitstudierenden aus Nr. 2 enthält er nicht. Bayern antwortet auf die Frage ausdrücklich mit Ja, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland ebenfalls, Baden-Württemberg schreibt, es spiele keine Rolle, ob es ein Erst- oder Zweitstudium wird. In Baden-Württemberg fallen dann allerdings die Gebühren für ein Zweitstudium an. Die anderen Länder verlangen in ihren Texten nur eine Hochschulzugangsberechtigung. Erwähnt wird das Erststudium dort nicht, ein Ausschluss steht aber auch nicht darin.
Die Landarztquote kennt keine Quereinstiege in höhere Fachsemester. Bayern schreibt, die Quote gelte für Studienanfänger im ersten Fachsemester. Anrechnung ist ein eigenes Verfahren, beschrieben in Anrechnung des PA-Studiums aufs Medizinstudium.
Die Bindung und was sie für PAs bedeutet
Wer über die Quote zugelassen wird, verpflichtet sich in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu einer Facharztweiterbildung und danach zu mindestens zehn Jahren hausärztlicher Tätigkeit in einem Bedarfsgebiet des Landes.
| Land | Vertragsstrafe | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| Bayern | 250.000 Euro (fest, Verzicht bei Härte) | Art. 2 BayLArztG, 30.10.2026 |
| Hessen | 250.000 Euro (fest) | § 6 Abs. 1 GHVÖG, 30.10.2026 |
| Niedersachsen | 250.000 Euro (fest, Härteregelung) | § 4 Abs. 1 LAG NDS, 30.10.2026 |
| Nordrhein-Westfalen | 250.000 Euro (fest, Verzicht bei Härte) | § 4 LAG NRW, 30.10.2026 |
| Sachsen | 250.000 Euro (fest, Verzicht bei Härte) | § 4 SächsLArztG, 30.10.2026 |
| Baden-Württemberg | bis zu 250.000 Euro | § 4 LArztG-DVO, 30.10.2026 |
| Brandenburg | bis zu 250.000 Euro | § 3 BbgLÄrzteG, 30.10.2026 |
| Rheinland-Pfalz | bis zu 250.000 Euro, gestaffelt nach Zeitpunkt (z. B. 100.000 Euro in der Vorklinik); bis zu 20.000 Euro bei Überschreiten der Regelstudienzeit | § 3 LArztG RP, § 6 und Anlage 1 LArztGDV RP, 30.10.2026 |
| Saarland | bis zu 250.000 Euro | § 4 Abs. 1 Landarztgesetz Saarland (Normtext über Drittportal gelesen, amtliches Portal nicht abrufbar), 30.10.2026 |
| Sachsen-Anhalt | bis zu 250.000 Euro (Gesetz: „angemessene Höhe“) | § 4 LAAG, § 4 LAAVO, 30.10.2026 |
| Thüringen | bis zu 250.000 Euro | § 4 Abs. 1 ThürHaZaSiG, 30.10.2026 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 250.000 Euro laut Landtagsbericht; Paragraf und ob fest oder „bis zu“ nicht veröffentlicht (geprüft 30.10.2026) | Landtag Drs. 8/6201, 30.10.2026 |
Das ist ein anderer Lebensweg als der PA-Beruf: Du arbeitest dann nicht mehr delegiert, sondern als Hausärztin oder Hausarzt, in Baden-Württemberg wahlweise mit eigener Niederlassung oder angestellt, und zwar dort, wo das Land den Bedarf festgestellt hat. In Thüringen ist die Tätigkeit ab einem halben Stellenanteil auch in Teilzeit möglich (§ 1 ThürHaZaSiG). Wer das will, findet in der Quote einen gangbaren Weg. Wer einfach Arzt oder Ärztin werden möchte, vergleicht besser die Optionen im Artikel Medizin-NC nicht geschafft.
Der Studieneignungstest ist in den meisten Ländern der größte Einzelposten, in Baden-Württemberg und Hessen mit bis zu 60 Punkten der ersten Stufe, in Sachsen-Anhalt mit 50 Prozent. Der TMS wird ab 2027 durch den TMSnat ersetzt; wie die Länder ihn in der Landarztquote werten, steht in den gelesenen Texten noch nicht (geprüft 01.11.2026). Wichtig für die Bewerbungsrunde 2027: Der erste TMSnat findet erst am 8./9. Mai 2027 statt (tms-info.org), die Landarztquoten-Fristen liegen früher (zum Beispiel Niedersachsen 31. Januar, Bayern und Hessen 28. Februar, NRW 31. März 2027). Für die Landarztquote 2027 kommt deshalb höchstens ein Ergebnis aus dem letzten TMS am 7./8. November 2026 in Frage; ob das jeweilige Land es wertet, regelt das Land. Mit dem TMSnat kannst Du Dich frühestens 2028 bewerben.
Was offen bleibt
Nicht veröffentlicht sind (geprüft 30.10.2026): der Prozentsatz in Baden-Württemberg (das Land nennt nur die Platzzahl), die Platzzahl in Hessen, Gewichtung, Berufsliste und Frist in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie die Platzzahl in Brandenburg. Den hessischen Prozentsatz kennen wir nur aus einer Angabe der Universität Marburg, den saarländischen nur aus Presseberichten; die amtlichen Rechtsportale beider Länder ließen sich nicht abrufen. Die Regelwerke ändern sich laufend: NRW und Sachsen-Anhalt haben ihre Quoten 2026 erhöht, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben 2026 neue Gesetze beschlossen, Sachsen will den PA aufnehmen. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Seite des Landes; der Wegweiser ordnet PA-Studiengänge ein, nicht die Landarztquote. Fristen und Auswahlverfahren aller Länder stehen in einer Übersicht zur Landarztquote in allen Bundesländern.
