Ratgeber › PA oder Medizin

Anrechnung des PA-Studiums aufs Medizinstudium: § 12 ÄApprO, Scheine und Verfahren

Aktualisiert am 02.11.2026Redaktion, Herausgeber: Hendrik Loll

Zwei Puzzleteile, die nur teilweise zusammenpassen

Kurzantwort: Rechtlich möglich, praktisch eng: Nach § 12 ÄApprO werden Zeiten und Leistungen eines verwandten Studiums nur angerechnet, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist. Gemessen wird an den Scheinen der Vorklinik: In NRW und Bayern gilt ein Semester als angerechnet, wenn drei große oder je zwei große und zwei kleine Scheine anerkannt sind. Klinische Leistungen zählen erst nach dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.

Das Wichtigste vorab

Wer als Physician Assistant oder PA-Student Medizin studieren will, hofft oft, das bisherige Studium werde in großen Teilen angerechnet. Rechtlich ist das nicht ausgeschlossen, praktisch aber selten. Der Maßstab ist nicht, wie nah das PA-Studium an der Klinik ist, sondern ob einzelne Studien- und Prüfungsleistungen den Anforderungen der Approbationsordnung für Ärzte in Inhalt und Umfang gleichwertig sind.

Die Anrechnung ersetzt außerdem nicht die Bewerbung um einen Studienplatz. Wie der Zugang nach einem abgeschlossenen PA-Bachelor funktioniert, steht im Artikel Nach dem PA-Studium Medizin studieren.

Was § 12 ÄApprO regelt

Nach § 12 Abs. 1 ÄApprO rechnet die nach Landesrecht zuständige Stelle auf die Ausbildung, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise an: Zeiten eines im Inland betriebenen verwandten Studiums sowie Zeiten eines im Ausland betriebenen Medizinstudiums oder verwandten Studiums. Nach Absatz 2 werden unter denselben Voraussetzungen einzelne Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt. Ausgeschlossen sind Leistungen, die das Studium abschließen (nach unserer Auslegung beim PA-Bachelor die Abschlussprüfung und die Bachelorarbeit; Einschätzung der Redaktion), und Leistungen, die in einer inländischen Prüfung endgültig nicht bestanden wurden.

Zwei Dinge folgen daraus:

  • Auf Antrag: Die Anrechnung geschieht nie automatisch (§ 12 Abs. 1 und 2); der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden (§ 12 Abs. 4 Satz 1).
  • Einzelfall: Gleichwertigkeit wird anhand Deiner Nachweise geprüft. Eine allgemeine Liste „PA-Modul X zählt als Schein Y“ gibt es in den veröffentlichten Merkblättern nicht.

Wer ist zuständig?

Zuständig ist das Landesprüfungsamt des Landes, in dem Du für Medizin eingeschrieben oder zugelassen bist. Hast Du noch keinen Platz an einer Universität im Inland, ist das Land zuständig, in dem Du geboren bist. Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit (zum Beispiel bei einer Geburt im Ausland), ist es Nordrhein-Westfalen (§ 12 Abs. 4 ÄApprO). In NRW sitzt das Landesprüfungsamt bei der Bezirksregierung Düsseldorf, in Bayern bei der Regierung von Oberbayern, in Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart.

Woran die Vorklinik gemessen wird: große und kleine Scheine

Die Landesprüfungsämter in NRW und Bayern legen die Praktika, Kurse und Seminare aus Anlage 1 der ÄApprO als Maßstab an. Sie teilen sie in große und kleine Scheine:

Große ScheineKleine Scheine
Praktikum der Physik für MedizinerSeminar Physiologie
Praktikum der Chemie für MedizinerSeminar Biochemie/Molekularbiologie
Praktikum der Biologie für MedizinerSeminar Anatomie
Praktikum der PhysiologieSeminar Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie
Praktikum der Biochemie/MolekularbiologiePraktikum zur Einführung in die Klinische Medizin
Kursus der makroskopischen AnatomiePraktikum der Berufsfelderkundung
Kursus der mikroskopischen AnatomiePraktikum der Medizinischen Terminologie
Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen SoziologieVorklinisches Wahlfach

Quelle und Stand: Merkblatt LPA NRW (08.09.2023); Regierung von Oberbayern (23.06.2026).

Der Anrechnungsschlüssel des Landesprüfungsamts NRW lautet: 3 große Scheine = 1 Semester oder 2 große Scheine + 2 kleine Scheine = 1 Semester. Bayern verlangt zusätzlich eine mindestens halbjährige Studienzeit für ein Studienhalbjahr; für ein Studienjahr sind eine mindestens einjährige Studienzeit und sechs große oder je vier große und vier kleine Scheine nötig. Eine Befreiung von einzelnen Fächern oder Stoffgebieten des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung gibt es nicht: Das Physikum musst Du vollständig ablegen.

Erste Hilfe (§ 5 ÄApprO) und der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 6 ÄApprO) sind zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und bleiben bei der Semesteranrechnung unberücksichtigt.

Klinische Leistungen: erst nach dem Physikum

Für klinische Studienabschnitte gilt: Leistungen aus einem verwandten Studium können erst nach bestandenem oder anerkanntem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung anerkannt werden. Nach den Merkblättern aus NRW und Bayern braucht es für ein klinisches Semester sieben Leistungsnachweise, Querschnittsbereiche oder Blockpraktika aus der Liste des § 27 ÄApprO. Die klinischen Module eines PA-Studiums, etwa Innere Medizin oder Chirurgie, helfen Dir deshalb beim Einstieg in die Vorklinik nicht weiter.

Wie realistisch ist das für PAs? (Einschätzung der Redaktion)

Eine Statistik, wie oft PA-Leistungen angerechnet werden, gibt es nicht. Wir können nur an den veröffentlichten Maßstäben messen. Ein Beispiel: Die Studien- und Prüfungsordnung des Bachelors Physician Assistance an der HAW Landshut führt im ersten Studienjahr Anatomie und Pathologie sowie Physiologie und Pathophysiologie jeweils in zwei Modulen mit je 5 ECTS und vier Semesterwochenstunden, daneben ein Modul „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ mit 5 ECTS. Praktika der Physik, Chemie und Biologie für Mediziner, Biochemie oder ein anatomischer Kurs kommen in der Modulübersicht der Satzung nicht als eigene Module vor. Ob und wie das Landesprüfungsamt einzelne Anteile dieser Module anerkennt, entscheidet es im Einzelfall; wir haben dazu keine Bescheide.

Ein zweites Curriculum zeigt dasselbe Muster: Die Studien- und Prüfungsordnung der TH Aschaffenburg (SPO B-PA vom 11.07.2024 in der Fassung vom 10.07.2026) führt Anatomie und Physiologie als Teilmodule der Module „Medizinische Bezugswissenschaften I“ bis „IV“. Im ersten Semester teilen sich „Grundlagen der Anatomie & Physiologie“ (2 SWS) die 5 ECTS des Moduls mit Pathophysiologie, Anamnese und Pharmakologie; später folgen Vertiefungen und „Spezielle Anatomie & Pathophysiologie“ mit je 1 SWS. Dazu gibt es ein Modul „Hygiene & Mikrobiologie“. Eigene Module zu Physik, Chemie, Biologie oder Biochemie enthält die Modulübersicht nicht. Weitere Modulhandbücher (andere Hochschulen) haben wir nicht abgeglichen; die Stichprobe umfasst damit zwei staatliche Curricula.

Unser Fazit: Rechne mit einzelnen Scheinen, nicht mit einem Semester, und plane Deinen Weg nicht darauf. Der Antrag kostet wenig Geld und einige Wochen; Du kannst ihn aber erst sinnvoll stellen, wenn Du Deine Nachweise zusammen hast.

So läuft der Antrag

  1. Land klären: Zuständig ist das Landesprüfungsamt nach § 12 Abs. 4 ÄApprO (siehe oben).
  2. Nachweise sammeln: Leistungsscheine, Modulbeschreibungen, Stundenumfang und Noten. Das Merkblatt NRW unterscheidet Nachweise für ein Studium im Inland und im Ausland.
  3. Äquivalenzbescheinigung (Bayern): Für Leistungen aus einem inländischen verwandten Studium verlangt Bayern eine Bescheinigung der zuständigen medizinischen Fakultät über die Gleichwertigkeit; welche Nachweise andere Länder verlangen, steht in deren Merkblättern.
  4. Antrag stellen: In Bayern ausschließlich online (Papier- und E-Mail-Anträge werden nicht bearbeitet), mit handschriftlich unterschriebenen Originalen zum Hochladen. Baden-Württemberg verlangt Antragsunterlagen ausschließlich auf dem Postweg.
  5. Kosten und Dauer: Bayern nennt 60 Euro je Bescheid für Studienzeiten und Prüfungen, 30 Euro für Studienleistungen ohne Semester, Bearbeitungsdauer 2 bis 4 Wochen. NRW verschickt den Gebührenbescheid unaufgefordert nach der Prüfung.
  6. Bescheid: Er gibt Dir nur die Möglichkeit, Dich um einen Studienplatz zu bewerben. Einen Anspruch auf Zulassung begründet er nicht (Merkblatt NRW).

Anrechnung und Studienplatz sind zwei Verfahren

Wer einen Anrechnungsbescheid hat, braucht trotzdem einen Studienplatz. hochschulstart weist darauf hin, dass die Chancen für eine Direktzulassung in ein höheres Fachsemester erfahrungsgemäß gering sind: Zuerst kommen alle Bewerbenden mit Zulassungsbescheid für das erste Fachsemester, die anrechenbare Leistungen haben; erst um die übrigen Plätze bewerben sich Quereinsteiger. Anrechenbare Leistungen solltest Du deshalb vor der Bewerbung anerkennen lassen und nach der Zulassung die Einstufung in ein höheres Semester bei der Einschreibung beantragen. Die Bewerbungsfristen der einzelnen Hochschulen für das höhere Fachsemester stehen in der Übersicht Höheres Fachsemester Medizin: Fristen. Bleibt dort kein Platz frei, ist die Studienplatzklage ins höhere Fachsemester der Rechtsweg.

Weitere Wege zum Medizinstudium findest Du im Artikel Ist Physician Assistant ein Weg ins Medizinstudium?. Dieselbe Frage mit weiteren Landesprüfungsämtern behandelt der Artikel Von Psychologie oder Physician Assistant zur Medizin.

Häufige Fragen

Wird mein PA-Studium auf das Medizinstudium angerechnet?

Nur, soweit einzelne Leistungen den Anforderungen der Approbationsordnung gleichwertig sind. Das prüft das Landesprüfungsamt auf Antrag im Einzelfall. Ein ganzes Semester entsteht erst, wenn drei große oder je zwei große und zwei kleine Scheine anerkannt sind.

Wo stelle ich den Antrag?

Beim Landesprüfungsamt des Landes, in dem Du für Medizin eingeschrieben oder zugelassen bist. Hast Du noch keinen Platz, ist das Land Deiner Geburt zuständig, sonst Nordrhein-Westfalen (§ 12 Abs. 4 ÄApprO).

Was kostet die Anrechnung?

In Bayern 60 Euro je Bescheid für Studienzeiten und Prüfungen und 30 Euro für Studienleistungen ohne Semester. In NRW wird nach der Prüfung ein Gebührenbescheid nach dem Landesgebührenrecht verschickt.

Kann ich über die Anrechnung direkt ins höhere Semester?

Der Anrechnungsbescheid gibt Dir nur die Möglichkeit, Dich um einen Studienplatz zu bewerben. Einen Anspruch auf Zulassung begründet er nicht. Plätze in höheren Fachsemestern sind knapp.

Zählt die klinische Erfahrung als PA?

Nein. Angerechnet werden Studien- und Prüfungsleistungen, keine Berufspraxis. Klinische Leistungen können erst nach bestandenem oder anerkanntem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung anerkannt werden.

Quellen