Worum es geht
Wer „Physician Assistant Kritik“ sucht, findet oft Schlagworte. Die belastbaren Positionen stehen in Beschlussprotokollen. Dieser Artikel fasst zusammen, was die Ärzteschaft 2025 und 2026 beschlossen hat, wo die Kritik inhaltlich ansetzt und was Studien zur Entlastung sagen. Wir bewerten nicht, wer Recht hat. Wir zeigen, was belegt ist.
Was der Deutsche Ärztetag beschlossen hat
2025 (129. Deutscher Ärztetag, Leipzig): Der Beschluss Ic-92 fordert die Landesärztekammern auf, darauf einzuwirken, dass Ausbildung und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten nicht durch den fortschreitenden Einsatz von PAs beeinträchtigt werden. Er wurde mit 183 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen. In der Begründung heißt es, es mehrten sich die Hinweise, dass Einsätze von Medizinstudierenden und Ärzten in Weiterbildung etwa bei operativen Eingriffen seit der Einstellung von PAs „drastisch reduziert“ worden seien und dass aus wirtschaftlichen Gründen Stellen, die für Weiterbildungsassistenten vorgesehen sind, mit ein bis zwei PAs besetzt würden. Das sind Aussagen der Antragsteller. Belegte Zahlen enthält die Begründung nicht.
2026 (130. Deutscher Ärztetag, Hannover): Im Leitantrag Ia-01 heißt es, PAs seien „in den letzten Jahren zu einem integralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland geworden“. Zugleich müssten „alle Tätigkeiten, für die spezifische ärztliche Fachkenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind“, einem Arztvorbehalt unterliegen, die ärztliche Gesamtverantwortung für Diagnose und Therapie dürfe nicht infrage gestellt werden.
Drei weitere Anträge gingen als Vorstandsüberweisung an den Vorstand der Bundesärztekammer. Das ist kein Sachbeschluss, sondern eine Weitergabe zur Beratung:
| Antrag | Kernforderung | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| Ic-179 | Grenzen der Delegation an PAs klarstellen; „Ärztliche Kompetenz ist nicht delegierbar“; „Arzt light“ sei nicht zielführend; Kritik, das BÄK-Papier erwähne Aufklärung als PA-Leistung | Beschlussprotokoll 130. DÄT, S. 304 |
| Ic-154 | Einheitliche Regulatorik: PA als eigene Berufsgruppe mit klarer Definition, staatlich anerkannte Abschlussprüfung; Verweis auf Patientensicherheit „wie in England“ | wie oben, S. 305 f. |
| Ic-34 | PA üben Heilkunde nur auf Grundlage einer ausdrücklichen, dokumentierten Delegation durch eine namentlich benannte, erreichbare ärztliche Bezugsperson aus; gesetzliche Pflichten zu Supervision und Meldung; Patienteninformation über die Qualifikation; Schutz der Weiterbildung | wie oben, S. 307 f. |
Alle drei Anträge wurden nach dem Protokoll an den Vorstand überwiesen; die Abstimmungszahlen im Protokoll stehen auf 0. Es gibt also keinen Ärztetagsbeschluss zu diesen Forderungen.
Wo die Kritik inhaltlich ansetzt
- Fehlende Regulierung. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags stellt fest, dass es keine einheitliche Abschlussprüfung gibt und die rechtliche Grundlage der Ausbildung sich auf die staatliche Akkreditierung der Studiengänge beschränkt. Es sei bisher „nicht möglich, ihm mit Sicherheit bestimmte Kenntnisse zuzuschreiben, die deutlich über die von anderen nichtärztlichen Assistenzberufen […] hinausgehen“ (zitiert aus der Literatur im Gutachten).
- Delegationsgrenzen. Im Schrifttum gilt laut Gutachten ein Kernbereich als nicht delegierbar: Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung einschließlich invasiver Diagnostik, Diagnose, Therapieentscheidung, invasive Maßnahmen und operative Eingriffe. Die Übertragung einer nicht delegierbaren Aufgabe auf nichtärztliches Personal stellt einen Behandlungsfehler dar. Die Abgrenzung im Einzelfall sei schwierig.
- Haftung. Der Vertragspartner des Patienten ist in der Regel Arzt oder Klinikträger; PAs gelten als Erfüllungsgehilfen. Gegenüber dem Arbeitgeber gelten für abhängig Beschäftigte laut Gutachten Haftungsprivilegierungen, namentlich keine Haftung bei bloß einfacher Fahrlässigkeit. Das beantwortet nicht die Frage, wer das Risiko trägt, wenn die Supervision zu dünn ist.
- Weiterbildung. Der Einwand von 2025: PAs binden Tätigkeiten, die Ärzte in Weiterbildung lernen müssten. Das Rheinische Ärzteblatt (9/2025) schreibt, anfangs habe es starke Vorbehalte gegeben; immer mehr setze sich die Erkenntnis durch, dass man zur Aufrechterhaltung der Versorgung zunehmend auf Delegation angewiesen sei.
Was dafür spricht
- Modellprojekt KVWL. Zehn Praxen in Westfalen-Lippe testeten zwei Jahre lang den PA-Einsatz. Laut Pressemitteilung vom 21.03.2025 übernahmen PAs im Schnitt rund 30 % der Patientenkontakte, Wartezeiten sanken teilweise, Akzeptanz bei Patienten und im Team war hoch. Die Voraussetzung nach den Worten der Beteiligten: ärztliche Kompetenz dahinter. Das Zi (Zentralinstitut) hat den Bericht erstellt.
- Bertelsmann-Potenzialanalyse (03/2026). Laut Wissenschaftlichem Dienst könnten PAs und weitergebildete Praxisassistenzberufe schon heute innerhalb der geltenden Delegationsvereinbarungen unter Supervision im Schnitt 65 % des sonst erforderlichen Zeitvolumens von Hausärztinnen und -ärzten ersetzen. Das ist eine Modellrechnung der Studie, keine Messung.
- Krankenhaus. Rheinisches Ärzteblatt: Schätzungen gehen davon aus, dass rund 90 % der PAs in einem Krankenhaus arbeiten; sie arbeiten sich dauerhaft in eine Abteilung ein, während Ärzte in Weiterbildung die Abteilung meist nach einem halben Jahr wechseln.
Der Blick nach England
Die Kritik im Ärztetag verweist auf Erfahrungen in England. Dort erschien am 16.07.2025 das Leng-Review zu den „physician associate“-Rollen mit 18 Empfehlungen; die Rollen heißen seitdem „physician assistants“ (Quelle: BMA, Stand 09.10.2026). Laut BMA läuft eine Konsultation zu Entwürfen klinischer Protokolle und zur Supervision, die PAs den Umgang mit unselektierten Patienten erlauben würden; Stellungnahmen sind laut BMA bis Montag, 16. November, möglich (BMA-Seite, Stand 09.10.2026). Die BMA lehnt das ab. Was daraus für Deutschland folgt, ist offen: Das englische System unterscheidet sich in Ausbildung, Aufsicht und Rechtsrahmen.
Was offen ist
- Gesetzliche Regelung. Es gibt kein Berufsgesetz und nach unserer Recherche vom 30.10.2026 auch keinen Referenten- oder Gesetzentwurf. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes prüft die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und die betroffenen Grundrechte (Kapitel 9); eine Entscheidung des Gesetzgebers gibt es nicht. Der Koalitionsvertrag 2025 erwähnt PAs nicht. Außerhalb der Ärzteschaft wird eine Regelung inzwischen ausdrücklich gefordert: von Ersatzkassen und DGPA in einem gemeinsamen Forderungspapier (Mai 2026) und von CSU- und FREIE-WÄHLER-Abgeordneten im Bayerischen Landtag, die eine bundesrechtliche Anerkennung als eigenständiger Gesundheitsfachberuf verlangen (Drucksache 19/13279 vom 13.08.2026). Die Zeitleiste steht im Artikel Gibt es ein Physician-Assistant-Gesetz?.
- Zahlen zu Weiterbildungsstellen. Wir kennen keine Erhebung, die den Einfluss von PAs auf Weiterbildungszeiten messen würde. Der Ärztetag-Beschluss beruht auf berichteten Beobachtungen.
- Patientensicherheit im deutschen Kontext. Belastbare deutsche Daten gibt es kaum. Das Gutachten hält fest, dass bisher nur wenige Daten vorliegen.
Wie sich die Delegation praktisch abgrenzt, steht in Delegation ärztlicher Leistungen an Physician Assistants und im Delegations-Check. Die Rechtslage fasst Ist Physician Assistant ein anerkannter Beruf? zusammen.
