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Physician Assistant Gehalt netto: Rechenbeispiele für 2026

Aktualisiert am 02.11.2026Redaktion, Herausgeber: Hendrik Loll

Münzstapel unter einem Trichter aus Papier

Kurzantwort: Bei Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer bleiben von 4.124,53 € brutto im Monat (Tabellenwert TVöD-VKA, EG 10, Stufe 1, nur als Rechenbeispiel) rund 2.672 € netto, etwa 65 %. Mit Jahressonderzahlung sind es im Jahresschnitt rund 2.827 €. Gerechnet nach den Regeln für 2026 mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %.

Wie viel bleibt von einer Tabellenzahl übrig?

Von 4.124,53 € brutto bleiben bei Steuerklasse I rund 2.672 € netto im Monat, also etwa 65 %. Das ist der Tabellenwert für EG 10 Stufe 1 im TVöD-VKA, gerechnet mit den Regeln für 2026, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer. Wir wählen diese Gruppe nicht, weil PAs dort eingruppiert wären: Einen PA-Tarif gibt es nicht, und welche Gruppe ein Arbeitgeber anbietet, steht erst in Anzeige und Vertrag (mehr dazu in Physician Assistant im TVöD und TV-L). Die Beispiele zeigen nur, wie ein Bruttobetrag in Netto übersetzt wird.

Gerechnet haben wir drei Fälle: Steuerklasse I in Vollzeit, Steuerklasse IV in Vollzeit mit einer höheren Gruppe und Steuerklasse I in Teilzeit. Alle Ergebnisse sind Rechenbeispiele; welche Angaben in Deiner Abrechnung abweichen können, steht weiter unten.

Welche Annahmen stecken in der Rechnung?

Netto heißt hier: Bruttomonatsentgelt minus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Was wir festgelegt haben:

AnnahmeWert in der RechnungQuelle und Stand
Jahr und Verfahren2026, Lohnsteuer nach dem amtlichen ProgrammablaufplanBMF, Programmablaufplan 2026, Stand 12.11.2025; Abruf 30.10.2026
Steuerklasse, Kinder, KircheI bzw. IV, keine Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuereigene Annahme
Rentenversicherung9,3 % Arbeitnehmeranteil (Gesamtsatz 18,6 %)Bekanntmachung der Beitragssätze 2026, BGBl. 2025 I Nr. 291; Programmablaufplan 2026, Abschnitt 1; Abruf 30.10.2026
Arbeitslosenversicherung1,3 % Arbeitnehmeranteil (Gesamtsatz 2,6 %)§ 341 Abs. 2 SGB III; Programmablaufplan 2026, Abschnitt 1; Abruf 30.10.2026
Krankenversicherung14,6 % allgemeiner Satz, je zur Hälfte (7,3 %), dazu halber Zusatzbeitrag§ 241 und § 249 SGB V; Abruf 25.10.2026
Zusatzbeitrag2,9 % (durchschnittlicher Satz, Dein Kassensatz kann abweichen)BMG-Bekanntmachung vom 07.11.2025, BAnz AT 10.11.2025 B7; Abruf 30.10.2026
Pflegeversicherung3,6 %, davon 1,8 % Arbeitnehmeranteil, plus 0,6 Punkte Zuschlag für Kinderlose (nach dem Monat des 23. Geburtstags) = 2,4 %§ 1 PBAV 2025 (3,6 %); § 55 Abs. 3 SGB XI (Zuschlag); Programmablaufplan 2026; Abruf 30.10.2026
Beitragsbemessungsgrenzen101.400 € (RV/AV), 69.750 € (KV/PV) im JahrSozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, BGBl. 2025 I Nr. 278, § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1; § 341 Abs. 4 SGB III; DRV, Rechengrößen 2026; Abruf 30.10.2026
Solidaritätszuschlagentfällt unter der Freigrenze von 20.350 € Jahreslohnsteuer§ 3 SolzG; Programmablaufplan 2026; Abruf 25.10.2026

Nicht enthalten sind Zusatzversorgung, vermögenswirksame Leistungen, Zulagen und Zuschläge, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte sowie Kirchensteuer. Zur Kirchensteuer: Wer sie zahlt, hat einen weiteren Abzug, dessen Höhe vom Bundesland abhängt. Der Kirchensteuersatz beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 %, in den übrigen Ländern 9 % (EKD, Statistik Kirchensteuer; Abruf 30.10.2026). Unser Gehaltsrechner rechnet sie auf Wunsch mit; in den Beispielen hier ist sie nicht enthalten.

Wie wird die Lohnsteuer berechnet? Das erste Beispiel Schritt für Schritt

Der Programmablaufplan geht vom Jahresarbeitslohn aus: 12 × 4.124,53 € = 49.494,36 €. Davon zieht er pauschal ab:

  • den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €,
  • den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €,
  • die Vorsorgepauschale.

Die Vorsorgepauschale besteht aus 9,3 % für die Rentenversicherung (rund 4.603 €) und aus Kranken- und Pflegeversicherung mit 7,0 % plus halbem Zusatzbeitrag (1,45 %) plus 2,4 % Pflege, zusammen 10,85 % (rund 5.370 €). Das ergibt 9.973,11 €, im Programmablaufplan aufgerundet auf 9.974 €. Beachte: Die Vorsorgepauschale ist eine Rechengröße der Lohnsteuer und nicht der tatsächliche Sozialabzug. In der Krankenversicherung rechnet sie mit 7,0 % statt mit den 7,3 %, die Dir tatsächlich abgezogen werden. Der Plan prüft außerdem eine zweite Variante mit einem Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung, in der Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeteil zusammen höchstens 1.900 € betragen; es gilt der höhere Wert (Programmablaufplan 2026, S. 26–28). Hier liegt schon der Kranken- und Pflegeteil allein über 1.900 €, die Variante ändert also nichts.

Das zu versteuernde Einkommen beträgt damit 49.494,36 € − 1.230 € − 36 € − 9.974 € = 38.254,36 €. Der Tarif nach § 32a EStG rechnet mit den abgerundeten 38.254 €. Das liegt in der dritten Zone: z = (38.254 − 17.799) / 10.000 = 2,0455, und die Steuer ist (173,10 × 2,0455 + 2.397) × 2,0455 + 1.034,87 = 6.662,20 €, abgerundet 6.662 €. Durch zwölf geteilt ergibt das 555,16 € Lohnsteuer im Monat. Der Solidaritätszuschlag fällt nicht an, weil die Jahreslohnsteuer weit unter der Freigrenze von 20.350 € liegt.

Drei Beispiele nebeneinander

Alle Beträge in Euro pro Monat, nur das laufende Tabellenentgelt:

BeispielBruttoLohnsteuerRentenvers.Arbeitslosenvers.Krankenvers.Pflegevers.NettoQuelle und Stand
A: Steuerklasse I, EG 10 Stufe 1, Vollzeit4.124,53555,16383,5853,62360,9098,992.672,28Tabellenwert Ulm (TVöD-VKA ab 01.05.2026), eigene Rechnung; Abruf 25.10.2026
B: Steuerklasse IV, EG 12 Stufe 3, Vollzeit5.359,50881,58498,4369,67468,96128,633.312,23wie A
C: Steuerklasse I, EG 10 Stufe 1, 30 Wochenstunden3.172,72331,16295,0641,25277,6176,152.151,49wie A; Teilzeitformel laut Ulm

Das Netto beträgt in A 64,8 % des Bruttos, in B 61,8 % und in C 67,8 %. Der Solidaritätszuschlag ist in allen drei Fällen null. Die Sozialversicherung nimmt in jedem Beispiel mehr mit als die Lohnsteuer: In A sind es 897,09 € gegen 555,16 €.

Zu B: Die Steuerklasse IV bringt bei gleichem Brutto dieselbe Lohnsteuer wie die Steuerklasse I. Das zeigt die Prüftabelle im Programmablaufplan, in der beide Spalten identisch sind. B liegt höher, weil wir eine andere Gruppe und Stufe gewählt haben, nicht wegen der Steuerklasse. Der Unterschied zu A ist lehrreich: 1.234,97 € mehr brutto ergeben nur 639,95 € mehr netto, also rund 52 Cent je zusätzlichem Euro (eigene Rechnung). Kombinationen wie III/V und das Faktorverfahren haben wir nicht gerechnet.

Zu C: Der TVöD rechnet Teilzeit nach der Formel Vollzeitwert × Wochenstunden / 39 (Stadt Ulm). 4.124,53 € × 30 / 39 ergibt 3.172,72 €. Das Brutto sinkt dadurch auf 76,9 % des Vollzeitwerts, das Netto nur auf 80,5 %, weil die Lohnsteuer stärker fällt als das Brutto: von 555,16 € auf 331,16 €.

Und die Jahressonderzahlung?

Im TVöD-VKA kommt im Jahr eine Sonderzahlung dazu: 85 % des durchschnittlichen Monatsentgelts der Referenzmonate, wenn Du am 1. Dezember beschäftigt bist (§ 20 TVöD laut Stadt Ulm). Wir haben sie vereinfacht auf 85 % des Tabellenentgelts gesetzt, ohne Zulagen. Sie wird als sonstiger Bezug versteuert: Die Lohnsteuer darauf ist die Differenz zwischen der Jahreslohnsteuer mit und ohne Sonderzahlung. Für die Sozialabgaben haben wir dieselben Sätze wie beim laufenden Entgelt angesetzt.

BeispielJahresbruttoSonderzahlung bruttoLohnsteuer daraufSozialabgaben daraufSonderzahlung nettoJahresnettoNetto je Monat im SchnittQuelle und Stand
A53.000,213.505,85883762,521.860,3333.927,692.827,31eigene Rechnung; Abruf 25.10.2026
B68.869,584.555,581.301990,832.263,7542.010,513.500,88eigene Rechnung; Abruf 25.10.2026
C40.769,452.696,81608586,551.502,2627.320,142.276,68eigene Rechnung; Abruf 25.10.2026

Jahresnetto ist hier zwölfmal das Netto aus der Tabelle oben plus die Netto-Sonderzahlung. B bleibt mit 68.869,58 € knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € für Kranken- und Pflegeversicherung. Wer darüber liegt, zahlt auf den übersteigenden Teil keine Beiträge mehr, und die Rechnung fällt dann günstiger aus als hier.

Was bei Dir anders ausfallen kann

Die Abweichungen haben meist einen von diesen Gründen:

  • Zusatzbeitrag. Der Programmablaufplan verlangt den Satz Deiner Kasse, nicht den Durchschnitt. Wir haben die 2,9 % des Bundesgesundheitsministeriums genommen, die nach der Bekanntmachung nur für bestimmte Personenkreise maßgebend sind. Jeder Prozentpunkt Abweichung kostet Dich bei 4.124,53 € brutto etwa 20 € Zusatzbeitrag im Monat, weil Du die Hälfte trägst (eigene Rechnung: 0,5 % von 4.124,53 €).
  • Kinder. Ohne Kinder zahlst Du den Pflege-Zuschlag; mit Kindern entfällt er, ab dem zweiten Kind gibt es zusätzlich Abschläge (§ 55 SGB XI). Kinderfreibeträge senken außerdem Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, nicht die Lohnsteuer selbst.
  • Sachsen. Dort gilt in der Pflegeversicherung ein eigener Arbeitnehmeranteil von 2,3 % statt 1,8 % (Programmablaufplan 2026).
  • Zusatzversorgung. Im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Trägern kommt häufig eine Pflichtversicherung für die Betriebsrente dazu. Welche Kasse zuständig ist, entscheidet Dein Arbeitgeber; das steht in Vertrag oder Abrechnung. Die Sätze unterscheiden sich stark (Tabelle unten). Deshalb ist die Zusatzversorgung in keiner Zahl der Beispieltabellen enthalten.
  • Zulagen und Zuschläge. Dienste, Nachtarbeit und Überstunden erhöhen das Brutto. Ob und wie sie steuerlich behandelt werden, haben wir nicht geprüft.
  • Jahresausgleich. Die Lohnsteuer ist laut Hinweis des BMF-Rechners eine Vorauszahlung: Das Finanzamt setzt die Einkommensteuer mit der Veranlagung fest und rechnet die einbehaltene Lohnsteuer an. Eine Steuererklärung kann das Ergebnis also verändern.

Was die Zusatzversorgung kostet

Die Pflichtversicherung in einer Zusatzversorgungskasse wirkt auf zwei Wegen auf Dein Netto: Du zahlst einen eigenen Anteil, und Teile der Arbeitgeberumlage zählen in der Sozialversicherung zu Deinem Entgelt. Die Sätze 2026, soweit die Kassen sie veröffentlicht haben:

KasseSatz 2026 insgesamtDein AnteilQuelle und Stand
VBL, Abrechnungsverband WestUmlage 7,30 %1,81 % (Arbeitgeber 5,49 %)VBL, Rechengrößen 2026 West, Stand 11.2025; Abruf 30.10.2026
VBL, Abrechnungsverband OstUmlage 1,06 % (nur Arbeitgeber; ab 01.01.2027 2,59 %) plus Beitrag zur Kapitaldeckung 6,25 %4,25 % Beitrag (Arbeitgeber 2,00 %)VBL, Rechengrößen 2026 Ost, Stand 05.2026; Abruf 30.10.2026
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, Abrechnungsverband IUmlage 5,8 %0,3 % (Arbeitgeber 5,5 %)Stadt Köln, Werte und Zahlen 2026; Abruf 30.10.2026
KZVK (Verband der Diözesen Deutschlands)Beitrag 6 %im Rechengrößenblatt nicht genanntKZVK, Rechengrößen 2026; Abruf 30.10.2026

Für die übrigen kommunalen und kirchlichen Kassen haben wir am 30.10.2026 keinen veröffentlichten Arbeitnehmersatz für 2026 gefunden. Gesucht haben wir per Websuche nach Rechengrößen 2026 der Kommunalen Versorgungsverbände Baden-Württemberg, der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden, der kvw Münster, der Rheinischen Zusatzversorgungskasse und der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen sowie direkt auf kvbw.de. Frag in diesem Fall Deine Personalabteilung nach dem Satz auf Deiner Abrechnung.

Was das für Beispiel A in der VBL West bedeutet, haben wir nach dem Schema der Bezügestelle des Regierungspräsidiums Kassel (Stand 01/2026) und § 1 SvEV gerechnet (eigene Rechnung, Annahme: zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gleich Tabellenentgelt):

  • Dein Anteil: 1,81 % von 4.124,53 € = 74,65 €. Er wird laut RP Kassel vom Nettoentgelt einbehalten, senkt also weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben. In der Steuererklärung kannst Du ihn im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwand angeben.
  • Arbeitgeberumlage: 5,49 % = 226,44 €. Sie bleibt steuerfrei, weil sie unter 338 € im Monat liegt. In der Sozialversicherung zählen aber 126,44 € (der Teil über 100 €) und weitere 32,24 € (2,5 % von höchstens 1.821,49 €, abzüglich 13,30 €) zum Entgelt, zusammen 158,68 €. Darauf zahlst Du rund 34,51 € Arbeitnehmeranteil (21,75 % wie in Beispiel A).
  • Ergebnis: rund 109 € weniger im Monat, also etwa 2.563 € statt 2.672 € netto (62,1 % des Bruttos).

Für die VBL Ost und die anderen Kassen ändern sich beide Posten; wir haben sie nicht gerechnet. Die Regeln gelten laut RP Kassel nur für das erste Arbeitsverhältnis.

Wie wir die Zahlen geprüft haben

Wir haben den Programmablaufplan 2026 nachgebaut und gegen die amtliche Prüftabelle im Plan selbst gelegt. Die Tabelle nennt die Jahreslohnsteuer für Steuerklasse I und II von 5.000 € bis 110.000 € Jahresbrutto in 2.500-Euro-Schritten, berechnet mit Zusatzbeitrag 2,90 %. Unsere Rechnung trifft alle 43 Werte in beiden Spalten (Steuerklasse II mit Pflege ohne Kinderlosenzuschlag, wie die Tabelle es vorgibt). Dabei zeigt sich auch, dass die Vorsorgepauschale auf volle Euro aufgerundet werden muss; mit Abrunden weichen 21 Werte ab. Am 30.10.2026 haben wir die Nachrechnung mit einem neu geschriebenen Skript wiederholt, diesmal einschließlich der Vergleichsrechnung mit Arbeitslosenversicherung und der Spalte für Steuerklasse IV: Alle 129 Werte der Steuerklassen I, II und IV stimmen, ebenso alle Beträge der drei Beispiele und der Sonderzahlung.

Zusätzlich haben wir die drei Beispiele im Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums eingegeben (Lohnsteuer 2026, Geburtsjahr 1995, keine Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,90 %, Pflege mit Zuschlag). Für die Monatsbeträge lieferte er 555,16 €, 881,58 € und 331,16 €, genau unsere Werte. Die Lohnsteuer auf die Sonderzahlung bildet der Rechner nicht ab; wir haben sie deshalb über die Jahresrechnung kontrolliert: Der Rechner nennt für die Jahresbruttos 53.000,21 €, 68.869,58 € und 40.769,45 € eine Jahreslohnsteuer von 7.545 €, 11.880 € und 4.582 €. Das sind die Summen aus Jahreslohnsteuer und Lohnsteuer auf die Sonderzahlung in unseren Tabellen. Die Sozialabgaben sind eigene Rechnung nach den Sätzen oben; einen amtlichen Rechner dafür haben wir nicht verwendet.

Was Du mit den Zahlen machst

Wenn Du ein Angebot vergleichst, rechne mit dem Tarif, der Gruppe und der Stufe aus dem Vertrag, nicht mit unseren Beispielen. Die Bruttotabellen findest Du in der Gehaltsübersicht, die Einordnung der Gruppen in Physician Assistant Gehalt 2026, den Abstand zu anderen Berufen in Physician Assistant Gehalt im Vergleich. Für Dein eigenes Netto gibst Du Brutto, Steuerklasse, Zusatzbeitrag und Kirchensteuer in den Gehaltsrechner ein; die Lohnsteuer allein kannst Du im Rechner des Bundesfinanzministeriums gegenprüfen. Ob sich das Studium bei diesen Beträgen rechnet, behandelt Lohnt sich das PA-Studium?.

Häufige Fragen

Wie viel Netto bleibt bei einem PA-Gehalt von 4.124,53 € brutto?

Bei Steuerklasse I, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer und mit 2,9 % Zusatzbeitrag rechnen wir für 2026 rund 2.672 € netto im Monat. Das ist ein Rechenbeispiel mit dem Tabellenwert TVöD-VKA EG 10 Stufe 1, keine Eingruppierung und keine Prognose für Deine Abrechnung.

Ist Steuerklasse IV schlechter als Steuerklasse I?

Bei gleichem Bruttolohn nicht: Die amtliche Prüftabelle des Programmablaufplans 2026 nennt für Steuerklasse I und IV dieselbe Jahreslohnsteuer. Unterschiede entstehen erst bei der Kombination III/V oder beim Faktorverfahren, die wir nicht gerechnet haben.

Wie verändert Teilzeit das Netto?

In unserem Beispiel sinkt das Brutto bei 30 statt 39 Wochenstunden auf 76,9 %, das Netto nur auf 80,5 %, weil die Lohnsteuer überproportional fällt. Die Sozialabgaben sinken im gleichen Verhältnis wie das Brutto.

Warum weicht meine Gehaltsabrechnung von diesen Zahlen ab?

Die Abrechnung kennt Deinen Zusatzbeitragssatz, Kirchensteuer, Kinder, Freibeträge, Zulagen, Zuschläge und eine mögliche Zusatzversorgung. Wir haben mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag und ohne Kirchensteuer, Kinder und Zulagen gerechnet; die Beispiele sind Schätzungen.

Muss ich zum Tabellenentgelt noch etwas für die Zusatzversorgung abziehen?

Das hängt vom Arbeitgeber und seiner Kasse ab. 2026 trägst Du in der VBL West 1,81 % Umlage, in der VBL Ost 4,25 % Beitrag zur Kapitaldeckung, bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 0,3 % (jeweils laut Rechengrößen der Kasse). Dazu kommen Sozialabgaben auf Teile der Arbeitgeberumlage. Im Beispiel A mit VBL West wären es zusammen rund 109 € weniger netto im Monat (eigene Rechnung). Für weitere Kassen haben wir keine veröffentlichten Arbeitnehmersätze gefunden; in den Beispieltabellen ist die Zusatzversorgung nicht enthalten.

Quellen