Was bedeutet „mit Ausbildung“ im PA-Studium?
Das Positionspapier der Bundesärztekammer von April 2025 kennt zwei Arten von Bachelorprogrammen. Setzt ein Programm eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen voraus, nennt das Papier es sekundärqualifizierend und verlangt mindestens 180 ECTS. Ohne diese Voraussetzung, also primärqualifizierend, sollen es mindestens 210 ECTS sein, dazu ein sechswöchiges Pflegepraktikum vor Studienbeginn (Teil III, S. 5 und 6). Ein ECTS-Punkt gilt im Papier als 25 Zeitstunden. Das Papier selbst ist im Überblick zum BÄK-Positionspapier beschrieben, die Studiengänge ohne Ausbildungspflicht stehen im Artikel Physician Assistant ohne Vorausbildung.
Auffällig ist, was fehlt: Von Anrechnung, Verkürzung oder Äquivalenzprüfung ist im Papier nirgends die Rede. Wie viel Dir Deine Ausbildung nützt, entscheidet also die einzelne Hochschule. Zum Fernstudium gibt das Papier eine klare Aussage: Den Abschluss an Fernstudiengängen erkennt es ausdrücklich nicht an. Mehr dazu im Artikel PA-Fernstudium.
Welche 17 Ausbildungen nennt die Bundesärztekammer?
Bei Bachelorprogrammen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung verlangen, werden nach dem Papier diese Ausbildungen „grundsätzlich anerkannt“, jeweils samt früherer Berufsbezeichnungen (Teil III, S. 5): Altenpflege, Anästhesietechnische Assistenz (ATA), Ergotherapie, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege oder Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Hebamme, Logopädie, Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technische Laborassistenz, Medizinische Fachangestellte (MFA), Medizintechnologie, Operationstechnische Assistenz (OTA), Orthoptik, Pharmazeutisch-technische Assistenz (PTA), Physiotherapie, Rettungsassistenz oder Notfallsanitäter und Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA).
Was einzelne Berufe für Deinen Weg bedeuten, behandeln die Artikel PA nach der MFA-Ausbildung und PA nach der Pflegeausbildung; die Berufslisten mehrerer Hochschulen stehen im Artikel Ausbildung und Vorausbildung. Hier nur der Punkt, der in der Praxis überrascht: Die Hochschullisten decken sich nicht mit der BÄK-Liste.
- Die OTH Amberg-Weiden führt für ihre Variante für Gesundheitsfachberufe eine eigene Liste und nennt Berufe als nicht anerkennbar, darunter Rettungsassistent (zwei Jahre) und PTA (2,5 Jahre). Beide stehen im BÄK-Papier. Auch die ZFA fehlen auf der OTH-Liste.
- Döpfer erlässt die Äquivalenzprüfung für eine Reihe genannter Berufe. Hebamme, Logopädie, PTA und ZFA fehlen dort; wer sie gelernt hat, gehört damit zu den „anderen berechtigten Studienbewerbern“, die die Prüfung ablegen müssen. Umgekehrt steht die Radiologieassistenz (MTRA) auf der Döpfer-Liste, im BÄK-Papier aber nicht.
- Die Kolping Hochschule nennt unter anderem MTRA und Arbeitsmedizinische Assistenz, beides ebenfalls nicht im Papier.
Einschätzung der Redaktion: Die BÄK-Liste ist ein Anhaltspunkt, keine Zulassungsgarantie. Ob Dein Beruf gilt und ob er etwas einspart, steht in den Angaben der jeweiligen Hochschule.
Drei Wege, wie Hochschulen Deine Ausbildung berücksichtigen
Aus den Hochschulangaben lassen sich drei Modelle herauslesen. Die Bezeichnungen sind unsere, die Inhalte stammen von den Hochschulseiten. Die ersten beiden Modelle verkürzen das Studium, im dritten ist die Ausbildung vor allem Eintrittskarte.
| Studiengang | Modell | Wirkung laut Hochschule | Bedingung laut Hochschule | Gebühr laut Hochschule | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|---|---|
| Fliedner FH | Höheres Fachsemester | Einstieg ins 2. Fachsemester; Regelstudienzeit 7 Semester, 210 ECTS; Krankenhauspraktikum entfällt | Dreijährige Ausbildung als MFA, OTA, Pflegefachkraft, Notfallsanitäter:in, ATA oder Physiotherapeut:in; andere Gesundheitsberufe: Einzelfallprüfung, angerechnet werden dann Module des 1. Semesters | 498 € pro Monat im ersten Jahr, danach jährlich plus 2 %; Prüfungs- und Anmeldegebühren enthalten | Hochschulseite, 25.10.2026 |
| Carl Remigius, berufsbegleitend | Höheres Fachsemester | 4 von 10 Fachsemestern angerechnet, Einstieg im 5. Semester | Hochschulzugangsberechtigung und Ausbildung mit Berufsausübungserlaubnis in einem geregelten Gesundheitsberuf; individuelles Anrechnungsverfahren | offen: nicht auf der Website veröffentlicht, nur im Infomaterial, das mit persönlichen Daten angefordert werden muss | Hochschulseite, 30.10.2026 |
| DHGS | Pauschale ECTS | 60 ECTS angerechnet; 6 statt 8 Semester (regulär 240 ECTS) | Mindestens dreijährige Ausbildung in einem geregelten Gesundheitsberuf, erfolgreiche Äquivalenzprüfung | 540 € pro Monat zuzüglich Anmelde- und Prüfungsgebühr; Wertsicherung vorbehalten | Hochschulseite, 25.10.2026 |
| Döpfer, berufsbegleitend | Pauschale ECTS | 60 ECTS bei Studienstart angerechnet; 210 ECTS gesamt, 6 Semester | Zulassung mit Abitur: Ausbildung in einem geregelten Gesundheitsberuf; Äquivalenzprüfung nur für nicht gelistete Berufe | 550 € pro Monat | Hochschulseite, 25.10.2026 |
| Döpfer, ausbildungsbegleitend | Pauschale ECTS, später | 60 ECTS erst nach Abschluss der Ausbildung angerechnet; 8 Semester | Studienbeginn frühestens im 2. Lehrjahr; Hochschulzugangsberechtigung zwingend | 285 € pro Monat in Semester 1 bis 4, 550 € in Semester 5 bis 8 | Hochschulseite, 25.10.2026 |
| ISBA, mit Vorausbildung | Pauschale ECTS | 60 CP bzw. 2 Semester angerechnet; Dauer 5 Semester, 210 ECTS | Abgeschlossene Ausbildung in einem Medizinalfachberuf | 649 € pro Monat plus 649 € Aufnahmegebühr | Hochschulseite, 25.10.2026 |
| SRH, mit Berufsausbildung | Individuelle Anrechnung | Verkürzung der Studiendauer möglich, Umfang nicht genannt | Individuelle Prüfung außerhalb der Hochschule erworbener Kompetenzen | 590 € pro Monat (36 Monate, Gesamtsumme 21.990 € inklusive 750 € Immatrikulationsgebühr, für die reguläre Laufzeit) | Hochschulseite, 30.10.2026 |
Ein Sonderfall außerhalb der Tabelle ist die staatliche Hochschule Neu-Ulm: Sie verlangt keine Ausbildung, verkürzt aber mit abgeschlossener Ausbildung im Gesundheitswesen das praktische Jahr auf sechs Monate, sodass das Studium 7 statt 8 Semester dauert (240 ECTS regulär); Studiengebühren fallen dort nicht an (Hochschulseite, 30.10.2026).
Höheres Fachsemester. Hier steigst Du mitten in das reguläre Curriculum ein. Fliedner nennt sechs Berufe, bei denen der Sprung ins zweite Fachsemester vorgesehen ist. Carl Remigius spart Dir vier Semester, prüft dafür aber die Gleichwertigkeit Deiner Unterlagen modulweise.
Pauschale ECTS. DHGS, Döpfer und ISBA rechnen 60 Punkte an, also zwei Semester. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt und in der Hürde: Bei Döpfer zählt die Anrechnung im ausbildungsbegleitenden Modell erst, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. Die DHGS knüpft sie an eine bestandene Äquivalenzprüfung, Döpfer verlangt diese Prüfung nur für Berufe außerhalb der eigenen Liste. Die SRH rechnet laut Hochschulseite nach individueller Prüfung an, nennt aber keinen Umfang.
Beim Preis lohnt Skepsis. Die Gebührenspalte zeigt nur die Monatsgebühr. Wie viele Monate Du bei verkürzter Laufzeit zahlst, nennen Fliedner, Döpfer und ISBA nicht, Carl Remigius veröffentlicht seine Gebühren gar nicht auf der Website; die DHGS nennt keinen eigenen Preis für die verkürzte Variante. Belegte Gesamtsummen privater Studiengänge liegen bei 17.820 € bis 26.610 € (8 Studiengänge, bei denen die Hochschule die Laufzeit nennt); die Rechenwege stehen im Artikel Studium Kosten, Deine Variante rechnet der Kostenrechner.
Was heißt Anrechnung für die ECTS-Rechnung?
Die Zahlen in der Tabelle lassen sich gegeneinander legen. Döpfer weist 108 ECTS aus Modulen, 30 aus Praxisprojekten und 12 für die Bachelorarbeit aus, dazu 60 als Anerkennung der Berufsausbildung: zusammen 210, davon 150 im Studium selbst erbracht. Bei der ISBA ergibt 210 ECTS minus 60 CP ebenfalls 150 (abgeleitet), bei der DHGS 240 minus 60 gleich 180 (abgeleitet). Diese Rechnung stammt von uns, die Hochschulen nennen die Differenz nicht in dieser Form.
Das BÄK-Papier verlangt für Studiengänge mit Berufsausbildung mindestens 180 ECTS. Ob angerechnete Punkte dazu zählen, regelt es nicht, ebenso wenig, wie viel Studienzeit eine Ausbildung ersetzen darf. Das bleibt offen; das Papier ist ein Positionspapier, keine Studienordnung. Die Programme aus der Tabelle unten, die 180 ECTS ohne ausgewiesene Anrechnung angeben, erreichen die Marke nach unserer Lesart aus eigener Studienleistung. Bei 150 selbst zu erbringenden Punkten hängt es davon ab, ob man die angerechneten mitzählt.
Welche Studiengänge setzen die Ausbildung nur voraus?
Bei der dritten Gruppe ist die Ausbildung Zugangsvoraussetzung, und das Studium läuft über die volle Regelstudienzeit des Programms. Eine Anrechnung oder Verkürzung weisen die Studiengangsseiten nicht aus; das heißt nicht, dass es sie nirgends gibt, sondern dass sie nicht öffentlich belegt ist.
| Studiengang | Was die Hochschule von der Ausbildung verlangt | ECTS / Semester | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|
| Medical School Berlin | Dreijährige abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf; NC-frei mit Aufnahmegespräch | 180 / 6 (ECTS laut Studienplan im Flyer 2026) | Hochschulseite und Flyer, 30.10.2026 |
| DIPLOMA | Abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf | 180 / 6 | Hochschulseite, 25.10.2026 |
| CBS, mit Vorausbildung | Gesundheitsfachausbildung, duales Modell mit Praxispartner | 180 / 6 | Hochschulseite, 25.10.2026 |
| Kolping Hochschule | Staatlich anerkannte Ausbildung in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf von der Hochschulliste; Deutsch mindestens B2 | 180 / 7 | Hochschulseite, 25.10.2026 |
| DHSN Plauen | Ausbildung in einem von 21 gelisteten Gesundheitsfachberufen, zwingend (zweijährige nur nach Rücksprache mit der Studiengangleitung); dazu Praxispartner | 210 / 6 | Hochschulseite, 25.10.2026 |
| FHM | Aufbaustudium: nur mit abgeschlossener Ausbildung im medizinischen Bereich | 240 / 36 Monate (Semesterzahl nicht genannt) | Hochschulseite, 30.10.2026 |
| Hochschule Kaiserslautern | Dreijährige Ausbildung im Gesundheitswesen; Arbeitsvertrag mit Kooperationspartner | 180 / 6 | Hochschulseite, 25.10.2026 |
| Hochschule Anhalt | Dreijährige Gesundheitsausbildung oder drei Jahre Berufserfahrung plus 400 Stunden Fortbildung oder Eignungsfeststellungsprüfung | 180 / 6 | Hochschulseite, 25.10.2026 |
Die OTH Amberg-Weiden gehört ebenfalls hierher: Ihre Variante für Gesundheitsfachberufe verlangt eine Ausbildung und einen genehmigten Praktikumsvertrag. Berufsbegleitende Modelle behandelt der Artikel berufsbegleitend studieren, duale Modelle mit Praxispartner der Artikel duales Studium.
Was Deine Ausbildung außer Studienzeit noch ersetzt
Die Ausbildung wirkt an drei weiteren Stellen, und die sind für den Start oft wichtiger als die Anrechnung.
Erstens beim Praktikum. Das BÄK-Papier verlangt im primärqualifizierenden Studium ein sechswöchiges Pflegepraktikum vor Beginn, ersetzbar durch ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst im Gesundheitssystem (Teil III, S. 6). Fliedner nennt als Alternative zum vierwöchigen Krankenhauspraktikum die Ausbildung, ein FSJ oder einen Bundesfreiwilligendienst im Gesundheitsbereich; wer in das zweite Fachsemester einsteigt, braucht es nicht.
Zweitens bei der Auswahl. Die Hochschule Bremerhaven vergibt Plätze nach einer Messzahl, in die die Note der Hochschulzugangsberechtigung mit 55 % und die Bewertung von Berufsausbildung und Berufstätigkeit mit 45 % eingehen. Berücksichtigt werden dort gelistete Gesundheitsberufe, darunter Pflege, Notfallsanitäter, MFA, OTA und ATA. Auch in Neu-Ulm verbessert eine vorherige Gesundheitsausbildung die Note im Auswahlverfahren; den Umfang nennt die Hochschule auf der Studiengangsseite nicht. Wie solche Verfahren ausgehen, steht im Artikel PA-Studium und NC.
Drittens beim Hochschulzugang. Einige Hochschulen lassen beruflich Qualifizierte ohne Abitur zu: Die ISBA verlangt dafür mindestens zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit und eine Eignungsprüfung, die DHSN Plauen ersetzt die Hochschulreife durch Ausbildung und ein Beratungsgespräch, Fliedner nennt mindestens dreijährige Berufstätigkeit nach einer mindestens zweijährigen Ausbildung. Die Landesregeln und weitere Hochschulen stehen im Artikel PA-Studium ohne Abitur.
Welches Modell passt zu Dir?
Das Modell mit dem größten Zeitgewinn ist nicht automatisch das beste. Drei Fragen helfen bei der Auswahl (Einschätzung der Redaktion):
- Steht Dein Beruf auf der Liste der Hochschule? Die BÄK-Liste reicht nicht, wie die Beispiele oben zeigen. Auch bei den Hochschulen mit pauschaler Anrechnung entscheidet die Liste der Hochschule darüber, ob eine Prüfung anfällt.
- Wann wird angerechnet? Wer noch in der Ausbildung steckt, kann bei Döpfer ausbildungsbegleitend beginnen, bekommt die 60 ECTS aber erst nach dem Abschluss gutgeschrieben.
- Was bleibt vom Zeitgewinn übrig? Zwei gesparte Semester sind nur dann ein Vorteil, wenn Du dafür nicht länger zahlst oder arbeitest als im Vergleichsmodell. Lass Dir das Ergebnis vor Vertragsschluss schriftlich bestätigen, einschließlich der Module, die Dir erlassen werden.
Eine Ausbildung ist nur sinnvoll, wenn Du den Beruf auch ausüben willst: Drei Jahre Ausbildung plus sechs Semester Studium sind mehr Zeit als sieben oder acht Semester direkt. Diese Abwägung kann Dir keine Tabelle abnehmen.
Wo findest Du den vollständigen Vergleich?
Die Datenbank führt 35 Studiengänge, davon sind 28 aktuell bewerbbar (Stand 05.11.2026). Zugang, Einordnung als primär- oder sekundärqualifizierend, Anrechnung und Gebühren stehen je Studiengang mit Status und Quelle im Studiengangsvergleich und in der Übersicht der Studiengänge. Eine Vorauswahl nach Deinen Voraussetzungen liefert der Wegweiser, die Bewerbungstermine das Fristen-Cockpit. Begriffe wie sekundärqualifizierend erklärt das Glossar, die Bedeutung der Statusangaben die Methodik.
