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Studienvertrag an privaten Hochschulen: Kündigung, Gebühren und Widerruf beim PA-Studium

Aktualisiert am 02.11.2026Redaktion, Herausgeber: Hendrik Loll

Vertragsblatt mit Stift und Lupe, daneben eine kleine Waage

Kurzantwort: Ein Studienvertrag mit einer privaten Hochschule ist ein Dienstvertrag, meist mit vorformulierten Bedingungen (AGB). Schließt Du ihn per Post, E-Mail oder online, hast Du in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB); ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die Frist nicht. Eine Kündigung erst zum Studienende hat der BGH bei einer zweijährigen Ausbildung für unwirksam gehalten (VIII ZR 235/91): Kündbar war mindestens zum Ende des ersten Ausbildungsjahres. Prüfe vor der Unterschrift Gesamtkosten, Einmalgebühren, Preisanpassungen, Kündigungsfristen und den Anerkennungsstand des Studiengangs.

Worum es geht

Wer an einer privaten Hochschule Physician Assistant studiert, unterschreibt einen Studienvertrag über eine fünfstellige Summe: Bundesweit liegen die belegten Gesamtsummen privater PA-Studiengänge in unserer Datenbank zwischen 17.820 € und 26.610 €. Dieser Artikel erklärt, welche Regeln für solche Verträge gelten und welche Klauseln Du vor der Unterschrift prüfen solltest. Bei Streit beraten Verbraucherzentralen sowie Anwältinnen und Anwälte.

Was für ein Vertrag ist das?

Der Studienvertrag mit einer privaten Hochschule ist ein Dienstvertrag (§ 611 BGB): Die Hochschule schuldet Lehre und Prüfungen, Du schuldest die Gebühren. Die Bedingungen sind fast immer vorformuliert und damit Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einer gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen (§§ 305 ff. BGB). Als Verbraucherin oder Verbraucher gelten für Dich zusätzlich die Verbraucherschutzregeln (§ 312 BGB).

An staatlichen Hochschulen gibt es keinen Studienvertrag; dort wirst Du immatrikuliert und zahlst nur den Semesterbeitrag (bei der Hochschule Anhalt zusätzlich 3.000 € pro Semester). Im dualen Studium hast Du meist einen zweiten Vertrag mit dem Praxispartner; dessen Bedingungen (Vergütung, Rückzahlung bei Abbruch, Bindung nach dem Abschluss) sind ein eigenes Thema (duales Studium).

Widerruf: 14 Tage, wenn der Vertrag aus der Ferne geschlossen wurde

  • Wann: Bei Fernabsatzverträgen (Abschluss per Post, E-Mail, Online-Formular) und bei Verträgen außerhalb der Geschäftsräume steht Dir ein Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1 BGB). Der Ausnahmekatalog in § 312g Abs. 2 nennt keine Bildungsleistungen.
  • Frist: 14 Tage (§ 355 BGB). Sie beginnt erst, wenn die Hochschule Dich ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat (§ 356 Abs. 3 BGB). Fehlt die Belehrung, erlischt das Recht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Fristbeginn (§ 356 Abs. 4 BGB).
  • Wertersatz: Für Leistungen bis zum Widerruf musst Du nur zahlen, wenn Du ausdrücklich verlangt hast, dass das Studium vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und ordnungsgemäß informiert wurdest (§ 357a Abs. 2 BGB).
  • Rechtsprechung: Das LG Gera hat 2022 (Az. 7 O 550/21) einen per E-Mail und Post geschlossenen Studienvertrag einer privaten Hochschule als Fernabsatzvertrag eingeordnet; die Teilnahme am Auswahlverfahren vor Ort änderte daran nichts. Ohne Widerrufsbelehrung war der Widerruf nach rund acht Monaten noch rechtzeitig (laut Bericht einer Kanzlei; ein Urteil eines Landgerichts, kein Grundsatzurteil).

Kündigung: Wie lange bist Du gebunden?

Bei Studienverträgen mit fester Laufzeit und Monatsgebühren gelten die allgemeinen Kündigungsfristen für Dienstverträge (§ 621 BGB) und die jederzeitige Kündigung bei „Diensten höherer Art“ (§ 627 BGB) nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht. Der BGH hat das für Privatschulverträge (III ZR 74/07, 2008) und für eine mehrjährige Berufsausbildung (VIII ZR 235/91, 1992) entschieden. Entscheidend ist deshalb, was im Vertrag steht, und ob diese Klausel einer Inhaltskontrolle standhält:

EntscheidungSachverhaltErgebnis
BGH, 04.11.1992, VIII ZR 235/91 (NJW 1993, 326)Zweijährige Ausbildung (Tanz/Musical), kündbar nur in der dreimonatigen ProbezeitUnwirksam (heute § 307 BGB): Eine falsche Berufswahl wäre nur mit hohen Kosten zu korrigieren. Kündbar mindestens zum Ende des ersten Ausbildungsjahres.
BGH, 17.01.2008, III ZR 74/07Privatschule, Kündigung zum 31.01. oder 31.07. mit zwei Monaten FristWirksam
OLG Dresden, 28.06.2019, 2 U 273/19Private Hochschule, Bachelor 36 Monate, 490 € pro Monat, Kündigung nur zum Studienjahresende mit drei Monaten FristUnwirksam: Die Klausel zwingt zur Kündigung vor Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse; Gebühren für das Folgejahr nicht geschuldet (laut Kanzleiberichten, Volltext nicht eingesehen)

Unabhängig davon bleibt immer die Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB), wenn Dir die Fortsetzung unter Abwägung aller Umstände nicht zumutbar ist; sie muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Grundes erklärt werden. Was als wichtiger Grund trägt (etwa schwere Krankheit), entscheidet der Einzelfall.

Für Verträge über regelmäßige Leistungen begrenzt § 309 Nr. 9 BGB in AGB die Erstlaufzeit auf zwei Jahre und die Kündigungsfrist vor Laufzeitende auf einen Monat. Ob ein Studienvertrag darunter fällt, ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls; das Urteil von 1992 zeigt, dass auch eine kürzere Bindung nach § 307 BGB unwirksam sein kann.

Gebühren: was im Vertrag stehen sollte

Die Preisangaben der PA-Anbieter zeigen, worauf Du achten musst (alle Angaben aus unserer Studiengangsdatenbank, mit Quelle je Feld):

  • Einmalgebühren: Aufnahmegebühr 600 € (CBS), Immatrikulationsgebühr 750 € (SRH), Aufnahmegebühr 649 € (ISBA), Anmelde- und Prüfungsgebühr 295 € plus 395 € (DHGS), Abschlussprüfung 500 € (FHM).
  • Preisanpassung: Fliedner nennt 498 € pro Monat im ersten Jahr und ab dem zweiten Studienjahr jährlich plus 2 %; die DHGS behält sich eine Wertsicherung nach ihren Studienbedingungen vor.
  • Laufzeit: Viele Hochschulen nennen eine Monatsgebühr, aber nicht die Zahl der Monate. Dann steht die Gesamtsumme nur im Vertrag. Frag auch, was bei Verlängerung gilt (Wiederholung von Prüfungen, Urlaubssemester, Teilzeit).
  • Zahlungsmodelle: Kolping bietet zum Beispiel 330 € × 54 Monate, 410 € × 42 Monate oder 16.700 € einmalig an. Bei einer Einmalzahlung trägst Du das Risiko, Geld zurückfordern zu müssen, wenn Du kündigst (Einschätzung der Redaktion).
  • Pauschalen bei Rücktritt oder Kündigung: Eine unangemessen hohe Vergütung oder Aufwendungspauschale für den Fall von Rücktritt oder Kündigung ist in AGB unwirksam (§ 308 Nr. 7 BGB), ebenso ein pauschaler Schadensersatz, wenn Dir nicht ausdrücklich der Nachweis eines geringeren Schadens erlaubt wird (§ 309 Nr. 5 BGB). Gerichtsentscheidungen speziell zu „Reservierungs-“ oder „Bearbeitungsgebühren“ privater Hochschulen haben wir nicht gefunden.

Sonderfall Fernstudium: FernUSG

Das Fernunterrichtsschutzgesetz gilt für entgeltliche Lehre, bei der Lehrende und Lernende überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überwacht wird (§ 1 FernUSG). Es gibt Dir besondere Rechte: Kündigung ohne Grund erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres mit sechs Wochen Frist, danach jederzeit mit drei Monaten Frist (§ 5); ohne die erforderliche Zulassung ist der Vertrag nichtig (§§ 7, 12). Der BGH hat 2025 entschieden, dass das Gesetz auch für Online-Programme gilt, wenn asynchrone Anteile überwiegen, wobei aufgezeichnete Live-Termine als asynchron zählen (III ZR 109/24).

Für PA-Studiengänge ist das nur am Rand relevant: Nach dem BÄK-Positionspapier 2025 werden Abschlüsse aus Fernstudiengängen nicht anerkannt, und die meisten Angebote haben Präsenzphasen (Fernstudium). Ob das FernUSG auf Studiengänge staatlich anerkannter Hochschulen anwendbar ist, ist nicht abschließend geklärt; der Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen nimmt den Hochschulbereich von der Zuständigkeit der Zulassungsstelle ZFU aus. Wenn Dein Studium überwiegend online läuft und Du kündigen willst, lass das prüfen.

Checkliste vor der Unterschrift

  1. Anerkennung und Akkreditierung: Ist die Hochschule staatlich anerkannt, ist der Studiengang genehmigt und in ELIAS akkreditiert? Akkon und HMU führen wir als „in Vorbereitung“ (bei Akkon ist die staatliche Genehmigung laut Hochschule beantragt); die IU hat den Vertragsabschluss ausgesetzt (Kosten).
  2. Gesamtsumme schriftlich: Monatsgebühr × Monate plus alle Einmal- und Prüfungsgebühren plus Preisanpassungen.
  3. Kündigung: Zu welchen Terminen, mit welcher Frist? Kannst Du nach dem ersten Studienjahr aussteigen? Was gilt, wenn Du eine Prüfung endgültig nicht bestehst?
  4. Widerrufsbelehrung: Liegt sie bei, wenn Du online oder per Post abschließt?
  5. Studienort und Format: Wo finden Präsenzlehre und Prüfungen statt? Wie hoch ist der Online-Anteil?
  6. Praxispartner: Was passiert mit dem Studienvertrag, wenn der Partner kündigt (bei dualen Modellen)?
  7. Zahlungen erst nach Zulassung: Zahle keine Gebühr, bevor Zulassung und Vertrag schriftlich vorliegen.

Was bei einem Abbruch für BAföG, Anrechnung und Unterhalt gilt, steht in PA-Studium abbrechen oder wechseln.

Häufige Fragen

Kann ich einen Studienvertrag widerrufen?

Wenn Du ihn per Post, E-Mail oder online geschlossen hast (Fernabsatz) oder außerhalb der Geschäftsräume der Hochschule, in der Regel ja: 14 Tage ab ordnungsgemäßer Belehrung (§§ 312g, 355, 356 BGB). Fehlt die Belehrung, beginnt die Frist nicht; das Widerrufsrecht erlischt dann spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen. Das LG Gera hat 2022 einen Widerruf nach rund acht Monaten für rechtzeitig gehalten. Widerrufe schriftlich und nachweisbar.

Muss ich bis zum Studienende zahlen, wenn ich abbreche?

Das hängt vom Vertrag ab. Eine Bindung über die gesamte Ausbildung ohne Kündigungsmöglichkeit hat der BGH 1992 bei einer zweijährigen Ausbildung für unwirksam gehalten (VIII ZR 235/91); kündbar war mindestens zum Ende des ersten Ausbildungsjahres. Das OLG Dresden hat 2019 eine Kündigungsklausel einer privaten Hochschule verworfen, die nur zum Studienjahresende vor Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse kündigen ließ. Ob eine Klausel hält, hängt von ihrem genauen Wortlaut ab.

Darf die Hochschule die Gebühren erhöhen?

Nur wenn der Vertrag es vorsieht und die Klausel wirksam ist. Einige PA-Anbieter schreiben Erhöhungen offen hinein, etwa Fliedner (ab dem zweiten Studienjahr jährlich plus 2 %) oder die DHGS (Wertsicherung nach Ziffer 3.2.2 ihrer Studienbedingungen). Lass Dir die Gesamtsumme mit allen Erhöhungen vorrechnen.

Gilt das Fernunterrichtsschutzgesetz für das PA-Studium?

Das FernUSG gilt, wenn Lehrende und Lernende überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überwacht wird. Für Präsenz- und duale Studiengänge trifft das in der Regel nicht zu (Einschätzung der Redaktion). Bei überwiegend online organisierten Modellen kann es relevant sein; der BGH hat 2025 entschieden, dass auch aufgezeichnete Live-Termine als asynchron zählen (III ZR 109/24). Ob das FernUSG auf staatlich anerkannte Hochschulen anwendbar ist, ist rechtlich nicht abschließend geklärt.

Quellen