# Physician Assistant in Österreich und der Schweiz: Rechtslage und Ausbildung

Aktualisiert am 2026-11-02.

**Kurzantwort:** In beiden Ländern gibt es kein eigenes Berufsgesetz für den Physician Assistant (Stand 30.10.2026). In der Schweiz arbeiten PAs als „Klinische Fachspezialisten“ nach einer ZHAW-Weiterbildung (CAS/MAS); einen bewilligten Schweizer Bachelor gibt es nicht, der Zürcher Regierungsrat verlangt im August 2025 zuerst klare rechtliche Grundlagen. In Österreich ist der PA in keinem Gesundheitsberufegesetz genannt, ein Studienangebot fanden wir nicht. Ein Anerkennungsverfahren für deutsche PA-Abschlüsse ist in beiden Ländern nicht vorgesehen; möglich ist nur eine Einstufung des Hochschulabschlusses.

## Gibt es den Physician Assistant überhaupt außerhalb Deutschlands?

In der Schweiz ja, aber unter anderem Namen und auf anderem Weg: Dort heißt die Berufsgruppe meist „Klinische Fachspezialistin“ oder „Klinischer Fachspezialist“, im Alltag zunehmend „Physician Associate“. Wer so arbeiten will, absolviert keine Erstausbildung, sondern eine berufsbegleitende Weiterbildung an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) und bringt schon einen Gesundheitsberuf mit. In Österreich ist das Bild dünner. Kein österreichisches Gesundheitsberufegesetz nennt den PA, ein Studienangebot haben wir nicht gefunden.

Dieser Artikel stützt sich nur auf Quellen, die wir selbst gelesen haben. Das ist für die Schweiz deutlich mehr als für Österreich. Wo eine Antwort fehlt, steht das ausdrücklich im Abschnitt „Was nicht veröffentlicht ist“. Wie die Lage in Deutschland aussieht, erklären die Artikel [Ist Physician Assistant ein anerkannter Beruf?](/physician-assistant-anerkennung/) und [Gibt es ein Physician-Assistant-Gesetz?](/physician-assistant-gesetz/).

## Die Rechtslage im Überblick

| Frage | Österreich | Schweiz | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|
| Eigenes Berufsgesetz für PAs | nein; in GBRG und MABG nicht genannt, ein AK-Antrag fordert es | nein; im GesBG nicht genannt | GBRG § 1; MABG § 1; AK-Wien-Antrag Nr. 4 (13.11.2024); GesBG Art. 2 Abs. 1; Stand 30.10.2026 |
| Art der Qualifizierung | kein Angebot gefunden | Weiterbildung (CAS seit 2017, MAS seit 2020) an der ZHAW | RRB Zürich Nr. 795/2025; ZHAW-Flyer 08/2026; Stand 30.10.2026 |
| Bachelorstudium für PAs | kein Angebot gefunden | kein bewilligter Schweizer Studiengang; ZHAW-Curriculum wartet auf politische Zustimmung; ein privater Anbieter bewirbt einen Bachelor der deutschen FHM | RRB Zürich Nr. 795/2025; ZHAW-News 16.06.2025; painfo.ch; Stand 30.10.2026 |
| Tätigkeit | keine eigene Regelung; Ärztegesetz § 49 | delegierte ärztliche Aufgaben unter fachlicher Verantwortung von Ärzten | ÄrzteG § 49; RRB Zürich Nr. 795/2025; PAS-Website; Stand 30.10.2026 |
| Anerkennung deutscher PA-Abschlüsse | kein Anerkennungsverfahren; Bewertung durch ENIC NARIC AUSTRIA möglich | kein Anerkennungsverfahren; Niveaubestätigung durch das SBFI möglich | bmwet.gv.at; SBFI-FAQ; Stand 30.10.2026 |

## Österreich: Ärztevorbehalt, Delegation und eine politische Forderung

Das Ärztegesetz 1998 beschreibt den ärztlichen Beruf breit. Er umfasst unter anderem die Untersuchung auf Krankheiten, deren Beurteilung, die Behandlung, die „Vornahme operativer Eingriffe“ und die Verordnung von Heilmitteln (§ 2 Abs. 2). Die selbständige Ausübung bleibt Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, und „jede Ausübung des ärztlichen Berufes“ ist anderen verboten (§ 3 Abs. 1 und 4).

Mitarbeit ist trotzdem möglich, auf zwei Wegen. Nach § 49 Abs. 2 darf sich die Ärztin oder der Arzt zur Mithilfe Hilfspersonen bedienen, wenn diese „nach ihren/seinen genauen Anordnungen und unter ihrer/seiner ständigen Aufsicht“ handeln. Nach § 49 Abs. 3 kann im Einzelfall an Angehörige anderer Gesundheitsberufe übertragen werden, aber nur, sofern die Tätigkeit „vom Tätigkeitsbereich des entsprechenden Gesundheitsberufes umfasst“ ist; die Verantwortung für die Anordnung trägt der Arzt.

Einen solchen Gesundheitsberuf „Physician Assistant“ gibt es in Österreich nicht. Das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) zählt acht medizinische Assistenzberufe auf, von der Desinfektions- bis zur Röntgenassistenz und der Medizinischen Fachassistenz, und regelt daneben die Operationstechnische Assistenz (§ 1). Das Gesundheitsberuferegister erfasst Pflegeberufe, die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe und die Operationstechnische Assistenz (§ 1 Abs. 2 GBRG). In keinem der beiden Gesetze kommt der PA vor, ebenso wenig in der Berufsübersicht des staatlichen Gesundheitsportals (alle geprüft am 30.10.2026).

Einschätzung der Redaktion (nicht aus einer Rechtsquelle belegt): Für einen Beruf ohne eigenen Tätigkeitsbereich ist der zweite Weg des § 49 offenbar schwer nutzbar, der erste sehr eng. Wer mit einem anderen Gesundheitsberuf (etwa als diplomierte Pflegeperson) zusätzlich PA-Kenntnisse mitbringt, arbeitet in Österreich im Rahmen dieses Grundberufs. Wie weit ein „Physician Assistant“ dort tatsächlich arbeiten dürfte, ließ sich aus den gelesenen Texten nicht ableiten. Das deutsche Delegationsrecht, das wir in [Delegation ärztlicher Leistungen](/physician-assistant-delegation/) beschreiben, gilt dort nicht.

Zur Berufsbezeichnung selbst fand sich ein einziges österreichisches Dokument: ein Antrag der Fraktion FCG-ÖAAB an die 182. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien vom 13. November 2024. Er verlangt vom Gesundheitsminister, den Beruf „Physician Assistant“ mit eigenem Berufsgesetz zu etablieren, „nicht wie bisher nur als ‚Zusatzqualifikation‘ und Registrierung im Gesundheitsberuferegister“, und nennt das deutsche Modell als Vorbild. Das ist eine politische Forderung. Die Abstimmungsfelder im veröffentlichten PDF sind leer. Die Arbeiterkammer veröffentlicht nach eigener Angabe die angenommenen Anträge einer Vollversammlung online; in der Liste zur Sitzung vom 13.11.2024 stehen von dieser Fraktion nur die Anträge 5, 6, 9 und 12, Antrag 4 fehlt (abgerufen am 30.10.2026). Ein Abstimmungsergebnis ist dort nicht abrufbar. Einschätzung der Redaktion: Das spricht dagegen, dass der Antrag angenommen wurde; ein Gesetzesvorhaben ist daraus jedenfalls nicht hervorgegangen. Die Aussage des Antrags, PAs würden im Gesundheitsberuferegister registriert, deckt sich nicht mit § 1 GBRG, der den PA nicht nennt.

## Schweiz: Weiterbildung statt Studium

Das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) regelt sieben Berufe: Pflegefachperson, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme, Ernährungsberatung, Optometrie und Osteopathie (Art. 2 Abs. 1, Fassung vom 01.07.2024). Der Physician Assistant steht nicht darin. Auch auf Kantonsebene ist die Rolle nicht eigens geregelt, zumindest im Kanton Zürich: Der Regierungsrat schreibt am 20. August 2025, für eine stärkere Nutzung müssten „zuerst die rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Verantwortung klar festgelegt werden“, ebenso Bezahlung und Finanzierung; dazu liefen Abklärungen (RRB Nr. 795/2025). Physician Associates arbeiten danach „nicht eigenständig, sondern unter der fachlichen Verantwortung von Ärztinnen und Ärzten“. Wie die übrigen Kantone Delegation und Haftung regeln, haben wir nicht untersucht.

Die Ausbildung läuft über die ZHAW. Nach Angaben des Zürcher Regierungsrats bietet sie seit 2017 CAS für Klinische Fachspezialistinnen und -spezialisten an und seit 2020 den Master of Advanced Studies (MAS) in Physician Associate Skills, „in erster Linie“ für Pflegende, aber auch für Physiotherapie und Rettungssanität. Der Beruf wurde nach Angaben des Berufsverbands 2015 am Kantonsspital Winterthur initiiert. Das Bild von 2022: Die ZHAW war damals die einzige Hochschule mit diesem Angebot, rund 200 Personen hatten die Weiterbildung abgeschlossen, PAs arbeiteten an rund 50 Standorten. Ein weiteres Schweizer Hochschulangebot speziell für PAs fanden wir auch am 30.10.2026 nicht; gesucht haben wir unter anderem bei der Kalaidos Fachhochschule, der Berner Fachhochschule und bei Careum.

### Was der MAS verlangt und kostet

| Merkmal | Angabe laut ZHAW | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| Abschluss | Master of Advanced Studies ZHAW in Physician Associate Skills, 60 ECTS | ZHAW-Flyer 08/2026; Kursseite; Stand 30.10.2026 |
| Aufbau | drei CAS (basic, advanced, proficient) mit je 15 ECTS plus Mastermodul mit 15 ECTS | ZHAW-Flyer 08/2026 |
| Dauer | berufsbegleitend, 3 bis maximal 6 Jahre, 1800 Lernstunden; 50 bis 80 Prozent Berufstätigkeit als realistisch | ZHAW-Flyer 08/2026 |
| Zulassung | Abschluss einer staatlich anerkannten Fachhochschule oder Universität in Pflege, Ergotherapie, Physiotherapie oder einem anderen Gesundheitsberuf; mindestens 2 Jahre klinische Berufserfahrung; 50 Prozent Tätigkeit in einem klinischen Bereich; Englischkenntnisse für Fachliteratur | ZHAW-Flyer 08/2026 |
| Ohne Hochschulabschluss | Aufnahme im Äquivalenzverfahren möglich, gegebenenfalls mit Auflagemodulen | ZHAW-Flyer 08/2026 |
| Kosten | 22 000 bis 25 000 CHF je nach Wahlmodul; Einschreibegebühr 300 CHF; Dossierprüfung beim Äquivalenzverfahren 200 CHF | ZHAW-Flyer 08/2026; Kursseite (Preisänderungen vorbehalten) |
| Start und Ort | laufend; nächster Start des CAS basic am 28.01.2027; ZHAW Winterthur | Kursseite; Stand 30.10.2026 |

Die Inhalte beschreibt der Flyer als Grundlage, um „von Ärzt:innen delegierte Tätigkeiten verantwortungsvoll zu übernehmen“. Im CAS basic üben die Teilnehmenden unter anderem Anamnese und körperliche Untersuchung. Anders als das deutsche PA-Studium (siehe [Physician-Assistant-Studium im Überblick](/physician-assistant-studium/)) setzt der Schweizer Weg also einen Gesundheitsberuf und klinische Berufspraxis voraus, die Qualifizierung findet neben dem Job statt. Aus Deutschland ist das (Einschätzung der Redaktion) am ehesten mit den [berufsbegleitenden Angeboten](/physician-assistant-berufsbegleitend/) vergleichbar; in unserer Datenbank stehen derzeit 28 bewerbbare Studiengänge (Stand 05.11.2026).

### Bachelor: Curriculum fertig, aber nicht bewilligt

Laut ZHAW-Meldung vom 13. Mai 2025 arbeitet die Hochschule gemeinsam mit der Ärztegesellschaft FMH und weiteren Fachverbänden an einem Bachelorstudiengang für PAs. Der Direktor des Departements Gesundheit sagte dort, das Curriculum sei erarbeitet, man hoffe auf ein „grünes Licht“ der politischen Entscheidungsträger. Eine ZHAW-Meldung vom 16. Juni 2025 wiederholt das: Man sei „bereit“, warte aber auf die politische Zustimmung.

Wer entscheidet, steht im Beschluss des Zürcher Regierungsrats vom 20. August 2025: Für die Bewilligung eines neuen Studiengangs für Physician Associates an der ZHAW ist der Zürcher Fachhochschulrat zuständig. Eine Bewilligung erwähnt der Beschluss nicht, er verweist auf laufende Abklärungen. Eine spätere Bewilligung haben wir nicht gefunden (Stand 30.10.2026), und Kursseite und Flyer der ZHAW nennen weiterhin nur CAS und MAS.

Daneben gibt es seit Oktober 2026 nach Angaben der Firma creaSKILL GmbH (Rothrist) einen berufsbegleitenden „Physician Assistance B.Sc.“ für die Schweiz. Trägerin ist danach die deutsche Fachhochschule des Mittelstands (FHM); das Studium dauert 9 Trimester und setzt eine dreijährige Ausbildung in einem Gesundheitsberuf und/oder eine Matura voraus. Kosten, Studienort und die Frage, wie der deutsche Abschluss in der Schweiz eingeordnet wird, nennt die Anbieterseite nicht. Das ist ein deutscher Hochschulabschluss, kein Schweizer Studiengang; die Einordnung unten unter „Anerkennung“ gilt für ihn genauso.

### Wie viele PAs arbeiten dort und was verdienen sie?

Der Berufsverband Physician Associates Switzerland nennt für 2023 rund 100 PAs und beschreibt die Arbeit als „unter Delegation und Supervision“. Eine neuere Zahl fanden wir nicht. Die ZHAW-Meldung von 2025 beschreibt typische Aufgaben aus Praxisbeispielen: Eintrittsassessments, Visiten, medizinische Dokumentation und Austrittsmanagement in einer Rehaklinik sowie die Arbeit in Hausarztpraxen und in der Langzeitpflege.

Beim Lohn gibt es keine schweizweite Regel. Die ZHAW schrieb 2022, die Löhne seien „schweizweit nicht geregelt“; am Kantonsspital Winterthur würden PAs „wie Bachelorabsolventen:innen eingestuft“. Konkreter ist ein Fragenkatalog der ZHAW zu einem Symposium von 2019: Danach waren PAs dort in die Lohnklasse „(15) 16 bis 18“ eingereiht, Assistenzärztinnen und -ärzte im ersten Jahr in Lohnklasse 19.

| Zürcher Lohnklasse | Grundlohn pro Jahr inkl. 13. Monatslohn, 2026 | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| 16 | 81 950 CHF (Anlaufstufe 2) bis 125 931 CHF (Lohnstufe 29) | Lohntabelle Kanton Zürich 2026, Klasse 16; abgerufen 30.10.2026 |
| 18 | 92 881 CHF (Anlaufstufe 2) bis 143 090 CHF (Lohnstufe 29) | Lohntabelle Kanton Zürich 2026, Klasse 18; abgerufen 30.10.2026 |

Einschätzung der Redaktion: Die Tabelle verbindet eine Einreihung von 2019 mit Beträgen von 2026. Ob das Kantonsspital Winterthur oder andere Arbeitgeber PAs heute noch so einreihen, ist nicht veröffentlicht. Die Zahlen sind deshalb nur ein Anhaltspunkt, keine Lohnzusage. Für Österreich haben wir keine Lohnangabe und keine Einstufung von PAs in einem Kollektivvertrag oder Gehaltsschema gefunden.

## Was heißt das für Dich als PA aus Deutschland?

**Anerkennung.** Ein formales Anerkennungsverfahren setzt voraus, dass der Beruf reglementiert ist. Das ist der PA nach den gelesenen Bundesgesetzen weder in Österreich noch in der Schweiz. Für die Schweiz schreibt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI): Ist ein Beruf nicht reglementiert, ist eine Anerkennung für eine Anstellung „nicht unbedingt erforderlich“, man hat „Zugang zum Arbeitsmarkt“ und kann sich direkt bewerben. Auf Antrag stellt das SBFI eine Niveaubestätigung aus. Sie gibt Niveau und Dauer der Ausbildung an, nicht den Inhalt, kostet 350 CHF und kann bis zu 10 Monate dauern. Welche Stelle für einen reglementierten Grundberuf (etwa Pflege) zuständig ist, zeigt das Bundesportal anerkennung.swiss, auf das die SBFI-Seite verweist. In Österreich stellt ENIC NARIC AUSTRIA auf Antrag eine Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse aus. Sie ist laut Wissenschaftsministerium „keine formale Anerkennung“, sondern eine vergleichende Einstufung, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern soll.

**Weiterbildung in der Schweiz.** Der ZHAW-Flyer verlangt für den MAS einen Abschluss „in Pflege, Ergotherapie, Physiotherapie oder einem anderen Gesundheitsberuf“. Ob die ZHAW einen deutschen B. Sc. Physician Assistant dazu zählt, ist nicht veröffentlicht; die Kursseite nennt ausländische Abschlüsse nicht.

Einschätzung der Redaktion: Da beide Länder den Beruf nach den gelesenen Quellen nicht als eigenen Gesundheitsberuf führen, hängt die Tätigkeit dort am Arbeitgeber und an der Delegation und nicht an einer staatlichen Berufszulassung. Hast Du zusätzlich einen reglementierten Grundberuf (etwa Pflege), ist dessen Anerkennung der Weg, über den Du rechtlich abgesichert arbeitest; dafür sind andere Stellen zuständig. Wer einen Wechsel plant, sollte die geltenden Regeln über die zuständigen Stellen vor Ort klären lassen.

Für die Gegenrichtung gilt: Wer in der Schweiz oder in Österreich eine Weiterbildung hat und nach Deutschland will, trifft auf die in [Ist Physician Assistant ein anerkannter Beruf?](/physician-assistant-anerkennung/) beschriebene Lage. Dort entscheidet die Hochschule oder der Arbeitgeber, kein Berufsgesetz. Wie eine Schweizer Weiterbildung auf ein deutsches Studium angerechnet würde, regelt jede Hochschule selbst; eine allgemeine Regel ist nicht veröffentlicht.

Wer statt des PA-Wegs ärztlich arbeiten will und dafür ins Nachbarland schaut, findet Zugang und Test in den Übersichten zum [Medizinstudium in Österreich](https://www.medizinstudium-oesterreich.de/) und zum [Medizinstudium in der Schweiz](https://www.medizinstudium24.de/medizinstudium-in-der-schweiz/).

## Was nicht veröffentlicht ist

- **Österreich, Ausbildung:** Einen Studiengang oder Lehrgang für Physician Assistants an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule haben wir nicht gefunden (Websuche nach Hochschul- und Universitätslehrgängen, Stand 30.10.2026).
- **Österreich, AK-Antrag:** Ein Abstimmungsergebnis zu Antrag 4 vom 13.11.2024 ist nicht veröffentlicht; das Abstimmungsverzeichnis auf der AK-Seite ist leer (abgerufen 30.10.2026).
- **Österreich, Einsatz und Lohn:** Zahlen, Pilotprojekte oder Lohnangaben zu PAs in österreichischen Krankenhäusern haben wir in amtlichen Quellen und bei Ärztekammer und Arbeiterkammer nicht gefunden (Stand 30.10.2026).
- **Schweiz, Titel:** Ob „Physician Associate“ oder „Klinische Fachspezialistin“ rechtlich geschützt ist, ist nicht veröffentlicht; Bundesgesetz und Berufsverband sagen dazu nichts.
- **Schweiz, Kantone außer Zürich:** Wie die übrigen Kantone Delegation und Haftung für PAs regeln, haben wir nicht untersucht.
- **Schweiz, Lohn heute:** Eine aktuelle Lohnempfehlung des Berufsverbands oder eine aktuelle Einreihung eines Spitals ist nicht öffentlich auffindbar (Stand 30.10.2026).
- **Schweiz, deutscher Bachelor:** Wie Arbeitgeber und die ZHAW einen deutschen PA-Abschluss einordnen, ist nicht veröffentlicht.

## Quellen

- Ärztegesetz 1998 (ÖsterreichRIS), §§ 2, 3 und 49, tagesaktuelle Fassung vom 25.10.2026 (https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011138&Paragraf=49): Ärztlicher Beruf umfasst Untersuchung, Beurteilung, Behandlung, operative Eingriffe und Verordnung (§ 2 Abs. 2); selbständige Ausübung ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, anderen ist jede Ausübung verboten (§ 3 Abs. 1, 4); Hilfspersonen nur nach genauen Anordnungen und unter ständiger Aufsicht (§ 49 Abs. 2); Übertragung im Einzelfall an Angehörige anderer Gesundheitsberufe, soweit von deren Tätigkeitsbereich umfasst (§ 49 Abs. 3).
- Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG, Österreich), § 1, Fassung nach BGBl. I Nr. 50/2025 (https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009644&Paragraf=1): Registriert werden Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG), gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe (MTDG) und die Operationstechnische Assistenz (MABG); ein Physician Assistant wird nicht genannt. Geprüft 30.10.2026.
- Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG, Österreich), § 1 (https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007997&Paragraf=1): Medizinische Assistenzberufe sind Desinfektions-, Gips-, Labor-, Obduktions-, Operations-, Ordinations- und Röntgenassistenz sowie Medizinische Fachassistenz; daneben regelt das Gesetz die Operationstechnische Assistenz und die Trainingstherapie. Kein Physician Assistant. Geprüft 30.10.2026.
- Gesundheitsportal Österreich (gesundheit.gv.at): Gesundheitsberufe A–Z (https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/berufe/gesundheitsberufe-a-z.html): Öffentliche Übersicht der geregelten Gesundheitsberufe; Physician Assistant oder Arztassistenz kommen nicht vor. Undatierte Seite, abgerufen 30.10.2026.
- Antrag Nr. 4 der Fraktion FCG-ÖAAB an die 182. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien (13.11.2024) (https://www.besserewienerarbeit.at/wp-content/uploads/2024/12/04-Physician-Assistant.pdf): Politische Forderung, den Beruf „Physician Assistant“ in Österreich mit eigenem Berufsgesetz zu etablieren „und nicht wie bisher nur als ‚Zusatzqualifikation‘ und Registrierung im Gesundheitsberuferegister“. Parteiantrag, keine amtliche Rechtsauskunft; Abstimmungsfelder im PDF nicht ausgefüllt.
- Arbeiterkammer Wien: Anträge online, Vollversammlung 13.11.2024 (https://wien.arbeiterkammer.at/ueberuns/gremien/vollversammlung/antraegeonline/13_11_2024/Vollversammlung-13.11.2024.html): Die AK veröffentlicht dort laut ihrer Vollversammlungsseite die angenommenen Anträge; von der Fraktion FCG-ÖAAB sind FCG05, FCG06, FCG09 und FCG12 aufgeführt, Antrag 4 (Physician Assistant) nicht. Das verlinkte Abstimmungsverzeichnis enthält keine Ergebnisse. Abgerufen 30.10.2026.
- Bundesministerium (Wissenschaft): Bewertung ausländischer Abschlüsse durch ENIC NARIC AUSTRIA (https://www.bmwet.gv.at/bmafjgvat/wissenschaft/anerkennung/abschluss_beruf.html): Die Bewertung ist eine offizielle Stellungnahme von ENIC NARIC AUSTRIA, die ausländische Hochschulqualifikationen beschreibt und ihre beruflichen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt; sie ist keine formale Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung. Antrag über das Portal AAIS. Abgerufen 30.10.2026.
- Gesundheitsberufegesetz (GesBG, SR 811.21), Art. 2 Abs. 1, Fassung vom 01.07.2024 (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/16/de): Gesundheitsberufe nach GesBG sind Pflegefachperson, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme, Ernährungsberatung, Optometrie und Osteopathie; ein Physician Assistant wird nicht genannt.
- Regierungsrat des Kantons Zürich: Beschluss Nr. 795/2025 vom 20.08.2025 zur Anfrage KR-Nr. 144/2025 (Studiengänge für Nurse Practitioners und Physician Associates) (https://parlzhcdws.cmicloud.ch/parlzh5/cdws//Files/9d00c2f20299483aa8d7ee27b4b8c448-332/1/pdf): ZHAW bietet seit 2017 CAS für Klinische Fachspezialisten und seit 2020 den MAS an, vor allem für Pflegende, auch für Physiotherapie und Rettungssanität; PAs arbeiten unter fachlicher Verantwortung von Ärzten. Vor einem Ausbau müssen rechtliche Grundlagen, Aufgaben, Zuständigkeiten, Verantwortung und Finanzierung festgelegt werden, Abklärungen laufen. Zuständig für die Bewilligung eines neuen PA-Studiengangs an der ZHAW ist der Zürcher Fachhochschulrat (§ 10 Abs. 4 lit. b FaHG).
- ZHAW Gesundheit: MAS in Physician Associate Skills (Kursseite) (https://www.zhaw.ch/de/gesundheit/weiterbildung/detail/kurs/mas-in-physician-associate-skills): 60 ECTS, 3 bis 6 Jahre, ab 22 000 CHF, Start laufend; nächste Modulstarts u. a. CAS basic 28.01.2027; Anstellung im klinischen Bereich von mindestens 50 Prozent als (prä-)klinische Fachspezialistin, Fachspezialist oder Physician Associate. Abgerufen 30.10.2026.
- ZHAW Gesundheit: Flyer MAS Physician Associate Skills (PDF, erstellt 08/2026) (https://www.zhaw.ch/storage/gesundheit/wb-transfer/ZHAW_MAS_Physician_Associate_Skills_ES.pdf): MAS mit 60 ECTS aus drei CAS und Mastermodul; Voraussetzungen, Dauer 3 bis 6 Jahre berufsbegleitend (1800 Lernstunden), Kosten 22 000 bis 25 000 CHF, Start halbjährlich in Winterthur, Äquivalenzverfahren für Personen ohne Hochschulabschluss.
- ZHAW Gesundheit: Physician Associates stärken die integrierte Versorgung (13.05.2025) (https://www.zhaw.ch/de/gesundheit/ueber-uns/news/news-detailansicht/event-news/physician-associates-staerken-die-integrierte-versorgung): In der Schweiz Weiterbildung (CAS oder MAS) auf Basis HF oder Bachelor in einem Gesundheitsberuf; ZHAW hat mit FMH und Fachverbänden ein Bachelor-Curriculum erarbeitet und wartet auf politische Freigabe; PA übernehmen delegierte medizinische Aufgaben.
- ZHAW Gesundheit: Physician Associates – die unbekannte Berufsgruppe mit dem grossen Potenzial (16.06.2025) (https://www.zhaw.ch/de/gesundheit/ueber-uns/news/news-detailansicht/event-news/physician-associates-die-unbekannte-berufsgruppe-mit-dem-grossen-potenzial): Curriculum für einen Bachelor erarbeitet, politische Zustimmung steht aus; bis dahin Weiterbildung auf Basis eines Bachelors in einem Gesundheitsberuf; Aufgaben in Delegation einer kaderärztlichen Person.
- ZHAW Institut für Public Health: Die Physician Associates sind eine Win-win-Situation (07.06.2022) (https://www.zhaw.ch/de/gesundheit/institute-zentren/iph/alle-news/news-detailansicht/event-news/die-physician-associates-sind-eine-win-win-situation): Rund 200 ausgebildete Klinische Fachspezialisten, PAs an rund 50 Standorten; am Kantonsspital Winterthur wie Bachelorabsolventen eingestuft, Löhne schweizweit nicht geregelt.
- ZHAW Gesundheit: Fragen zur Rolle der Klinischen Fachspezialisten / Physician Associate, Symposium 18.10.2019 (PDF) (https://www.zhaw.ch/storage/gesundheit/institute-zentren/iph/veranstaltungen/FAQ_KliF.pdf): Am Kantonsspital Winterthur rund 20 Klinische Fachspezialisten; PA in Lohnklasse (15) 16 bis 18 eingereiht, Assistenzärzte im ersten Jahr in Lohnklasse 19 nach Zürcher Besoldungsreglement (Stand 2019).
- Kanton Zürich: Lohntabellen 2026, Lohnklassen 16 und 18 (https://www.zh.ch/de/arbeiten-beim-kanton/lohn-weitere-vorteile/lohntabellen/2026/klassen/16.html): Grundlohn inkl. 13. Monatslohn: Lohnklasse 16 von 81 950 CHF (Anlaufstufe 2) bis 125 931 CHF (Lohnstufe 29); Lohnklasse 18 (https://www.zh.ch/de/arbeiten-beim-kanton/lohn-weitere-vorteile/lohntabellen/2026/klassen/18.html) von 92 881 CHF bis 143 090 CHF. Abgerufen 30.10.2026.
- ZHAW Institut für Public Health: Klinische Fachspezialisten erobern ambulanten Bereich (30.06.2022) (https://www.zhaw.ch/de/gesundheit/institute-zentren/iph/alle-news/news-detailansicht/event-news/klinische-fachspezialisten-erobern-ambulanten-bereich): Erstes CAS 2017, ZHAW als einzige Hochschule mit dieser Weiterbildung (Stand 2022), rund 200 Absolventen bis dahin; Einsatz erstmals am Kantonsspital Winterthur.
- painfo.ch (creaSKILL GmbH): Physician Assistance B.Sc. in der Schweiz (https://painfo.ch/): Anbieterseite: berufsbegleitender B.Sc. mit der deutschen Fachhochschule des Mittelstands (FHM) als Trägerin, 9 Trimester, Start jeweils im Oktober, für die Schweiz „seit Oktober 2026“; Zulassung mit dreijähriger Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf und/oder Hochschulzugangsberechtigung. Keine Angaben zu Kosten, Studienort oder Schweizer Anerkennung. Undatiert, abgerufen 30.10.2026.
- Physician Associates Switzerland (Berufsverband), Startseite (https://physician-associates.ch/): Beruf 2015 am Kantonsspital Winterthur initiiert, rund 100 PAs im Jahr 2023, Ausbildung aktuell berufsbegleitend als CAS/MAS, Arbeit unter Delegation und Supervision. Undatierte Verbandsseite.
- SBFI: Häufig gestellte Fragen zum Anerkennungsverfahren von Berufsqualifikationen (https://www.sbfi.admin.ch/de/faq-anerkennungsverfahren-von-berufsqualifikationen): Bei nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung für eine Anstellung nicht unbedingt erforderlich, es besteht Zugang zum Arbeitsmarkt; das SBFI stellt dafür eine Niveaubestätigung aus (Niveau und Dauer, nicht Inhalt), Bearbeitung bis zu 10 Monate, 350 CHF. Undatiert, abgerufen 30.10.2026.
