# Physician-Assistant-Gesetz: Gibt es eine Berufsregelung? Stand und Zeitleiste (11/2026)

Aktualisiert am 2026-11-02.

**Kurzantwort:** Nein: Es gibt kein bundesweites Berufsgesetz für Physician Assistants und nach unserer Recherche weder einen Referentenentwurf (BMG, Stand 02.11.2026) noch einen Gesetzentwurf im Bundestag (Stand 30.10.2026). Landesrecht regelt nur Sachsen seit 2018 mit einer Weiterbildungsbezeichnung per Verordnung; Bayern nennt den Beruf amtlich „nicht reglementiert“ und sieht den Bund in der Pflicht (Antwort vom 22.09.2026). Die Bundesärztekammer fordert einheitliche Standards, der 130. Deutsche Ärztetag (Mai 2026) hat mehrere Anträge für einen gesetzlichen Rahmen an den BÄK-Vorstand überwiesen. Ersatzkassen und DGPA (Mai 2026) sowie ein Antrag der Regierungsfraktionen im Bayerischen Landtag (13.08.2026) fordern verbindliche bzw. bundesrechtliche Regeln. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags halten ein Gesetz für verfassungsrechtlich möglich (04/2026).

## Stand: Kein Berufsgesetz, kein Referentenentwurf

Ein Berufsgesetz für Physician Assistants (PA) gibt es nicht. Das stellen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im April 2026 ebenso fest wie die Bundesärztekammer (BÄK), die von einer „bislang noch nicht in einem Berufsgesetz festgeschriebenen Nomenklatur“ spricht (Positionspapier 2025, S. 3). Bei unserer Recherche am 30.10.2026 haben wir weder einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums noch einen Gesetzentwurf oder Antrag im Bundestag gefunden. Geprüft haben wir die Liste „Gesetze und Verordnungen“ des Ministeriums (erneut am 02.11.2026; jüngste Einträge: Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen vom 30.10.2026, Physiotherapieberufereformgesetz vom 26.10.2026 und Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vom 14.10.2026; nichts zu PAs) und per Websuche die Bundestagsdrucksachen der 21. Wahlperiode. Die Datenbank DIP selbst konnten wir nicht maschinell abfragen; Hinweise nehmen wir gern über [Fehler melden](/fehler-melden/) entgegen. In einer Antwort der Bundesregierung vom 19.08.2025 tauchen PAs nur als Berufsgruppe in einer Frage auf; die Regierung erklärt dort, die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit könne die meisten genannten Berufsgruppen nicht auswerten (BT-Drucksache 21/1315, Antwort zu Frage 16).

Auch der Koalitionsvertrag 2025 nennt PAs nicht (Volltextsuche nach „Physician“ und „Arztassist“ ohne Treffer): Im Abschnitt „Gesundheitsberufe“ geht es um „kompetenzorientierten Fachpersonaleinsatz und die eigenständige Heilkundeausübung“ (S. 113 der barrierefreien Fassung) und an anderer Stelle um Gesetze zur Pflegekompetenz, zur Pflegeassistenz und zur Einführung der „Advanced Practice Nurse“ (S. 109). Angekündigt ist außerdem ein „verbindliches Primärarztsystem“. Den Referentenentwurf dazu hatte das Ministerium für den Sommer 2026 in Aussicht gestellt (Deutsches Ärzteblatt, Heft 3/2026); am 30.07.2026 forderte der Verband der Ersatzkassen noch, ihn „kurzfristig“ vorzulegen, und in der Liste des Ministeriums steht er am 02.11.2026 nicht. Ob und wie PAs darin vorkommen, ist deshalb nicht bekannt. Auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat am 10./11.06.2026 keinen Beschluss mit PAs im Titel gefasst; TOP 7.11 betrifft die schnelle Einführung eines Primärversorgungssystems.

## Zeitleiste

| Datum | Ereignis | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| 2008 | BÄK/KBV-Stellungnahme „Persönliche Leistungserbringung“ (29.08.2008); Ulmer Papier des 111. Deutschen Ärztetags zur Zusammenarbeit mit Gesundheitsfachberufen | Deutsches Ärzteblatt 41/2008; Konzept 2017, S. 4 |
| 2015/2016 | 118. und 119. Deutscher Ärztetag votieren für ein bundeseinheitlich geregeltes Berufsbild PA | BÄK/KBV-Konzept 2017, S. 4 |
| Mai 2017 | 120. Deutscher Ärztetag (Freiburg) unterstützt das Delegationsmodell; Konzept „Physician Assistant – Ein neuer Beruf im deutschen Gesundheitswesen“. Die Entschließung Ib-133 fordert, den Studiengang nicht als grundständiges Studium, sondern als akademische Weiterbildung auf einen Ausbildungsberuf zu gestalten | WD, S. 6 und Fn. 11 f.; Beschlussprotokoll 120. DÄT, S. 117 f. (Ib-133) |
| 11.08.2018 | Sachsen erlässt die Weiterbildungsverordnung Arztassistent (SächsAAssWBVO): landesrechtlich geschützte Weiterbildungsbezeichnung „Arztassistenz (Physician Assistant)“ | SächsGVBl. 2018 Nr. 13, S. 601; REVOSax (gültig ab 22.09.2018, unverändert) |
| 2022 | Petition auf Bundestag-Plattform fordert staatliche Anerkennung des Berufszweigs | WD, S. 7 und Fn. 19 |
| 13.09.2023 | Rechtsgutachten (Huster u. a.) im Auftrag des Hochschulverbands PA (DHPA) | WD, Fn. 18 |
| April 2025 | BÄK-Positionspapier „Physician Assistance“ (mit DGPA) | BÄK 2025 |
| 27.–30.05.2025 | 129. Deutscher Ärztetag: Ic-92 als Beschluss (Aus- und Weiterbildung nicht beeinträchtigen); Ic-74 und Ic-91 als Vorstandsüberweisung | Beschlussprotokoll 2025, S. 97 f., 236 |
| 19.08.2025 | Antwort der Bundesregierung zur hausärztlichen Versorgung: Die meisten erfragten Berufsgruppen, darunter PAs, lassen sich in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur nicht auswerten | BT-Drucksache 21/1315, Antwort zu Frage 16 |
| 22./29.12.2025 | Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BGBl. 2025 I Nr. 371), in Kraft seit 01.01.2026 | WD, S. 12, Fn. 48 |
| 02.03.2026 | Bertelsmann-Potenzialanalyse zu Praxisassistenzberufen in der hausärztlichen Versorgung | WD, S. 28 |
| 27.04.2026 | Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD 8-033/26 u. a.) | WD 2026 |
| 12.–15.05.2026 | 130. Deutscher Ärztetag (Hannover): Leitantrag Ia-01; Ic-34, Ic-154, Ic-179 (mit Titeländerungsantrag Ic-179a) und Ic-23 als Vorstandsüberweisung | Beschlussprotokoll 2026, S. 23, 302–308 |
| Mai 2026 | Forderungspapier von Ersatzkassen (vdek) und DGPA: verbindliche Rahmenbedingungen, einheitliche Studiengrundlagen, erweiterter Delegationskatalog im BMV-Ä | vdek-Pressemitteilung 30.07.2026; Forderungspapier |
| 10./11.06.2026 | 99. Gesundheitsministerkonferenz: kein Beschluss mit PAs im Titel | GMK-Beschlussliste 2026 |
| 30.07.2026 | vdek fordert, den Referentenentwurf zur Primärversorgungsreform „kurzfristig“ vorzulegen und die Delegation darin zentral zu verankern | vdek-Pressemitteilung 30.07.2026 |
| 13.08.2026 | Antrag von CSU- und FREIE-WÄHLER-Abgeordneten im Bayerischen Landtag: Einsatz für eine bundesrechtliche Anerkennung des PA als eigenständiger Gesundheitsfachberuf und Verankerung im SGB V | Bayerischer Landtag, Drucksache 19/13279 |
| 22.09.2026 | Bayerische Staatsregierung: Der Beruf ist „nicht reglementiert“; ein Berufsgesetz liegt „primär in der Entscheidung des Bundes“ (veröffentlicht 26.10.2026) | Bayerischer Landtag, Drucksache 19/13501, S. 3, 5 f. |
| 02.11.2026 | Kein Referentenentwurf zu PAs oder zur Primärversorgung unter den jüngsten Einträgen der Liste „Gesetze und Verordnungen“ des BMG | BMG, abgerufen 02.11.2026 |

## Was die Wissenschaftlichen Dienste zur Gesetzgebung sagen

Das Gutachten (WD 8-033/26 u. a., Abschluss 27.04.2026) wertet ein PA-Gesetz nur abstrakt, „ohne ein konkretes Regelungskonzept“ (S. 7). Seine Kernpunkte:

- **Zuständigkeit:** Der Bund könnte sich auf die Kompetenz für die „Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen“ nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG stützen; PAs, die Patienten medizinisch betreuen, dürften einen Heilberuf im Sinne der Norm ausüben (S. 32 f.). Dazu gehören Prüfungswesen, Mindestanforderungen an die Ausbildung und Zugangsvoraussetzungen. Die Substanz des Ausbildungswesens verbleibt bei den Ländern.
- **Berufsfreiheit:** Die Regelung des Berufsbildes greift regelmäßig in Art. 12 GG ein. Dem berechtigten Vertrauen bereits tätiger PAs könnte durch Übergangsregelungen Rechnung getragen werden (S. 37 ff.).
- **Übergangslösung:** Modellvorhaben nach § 63 ff. SGB V könnten die Übertragung konkreter ärztlicher Aufgaben auf PAs erproben, wie es bei der Pflege lange der Fall war. Straf-, haftungs- und berufsrechtliche Arztvorbehalte blieben unberührt (S. 25–27).
- **Pflege nicht analog:** Die Befugniserweiterung für Pflegefachpersonen (§ 4a PflBG, §§ 15, 15a SGB V) finde auf PAs „aktuell keine analoge Anwendung“, weil es um selektive, nicht verallgemeinerungsfähige Ausnahmen für Pflegepersonal gehe (S. 26 f.).
- **Haftung:** Bei einer gesetzlichen Substitution würde die Verantwortung vom Arzt teilweise auf den PA übergehen; Details hingen von der Ausgestaltung ab (S. 21 f.).

## Was die Ärzteschaft fordert

Die BÄK fordert im Positionspapier unter anderem eine bundesweit einheitliche Abschlussprüfung neben der Bachelorarbeit samt bundeseinheitlicher Ausbildungsordnung (S. 12), einheitliche Lehrinhalte und eine Reakkreditierung der Studiengänge innerhalb von 36 Monaten (S. 5). Beim 130. Deutschen Ärztetag 2026 zeigte sich ein gemischtes Bild: Der Leitantrag Ia-01 wurde mit 224 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen beschlossen (PAs seien „integraler Bestandteil“ der Versorgung; alle Tätigkeiten, die spezifische ärztliche Fachkenntnisse erfordern, müssen einem Arztvorbehalt unterliegen). Die Anträge Ic-34, Ic-154 und Ic-179, die einen gesetzlichen Rahmen, einen einheitlichen regulatorischen Rahmen bzw. klarere Delegationsgrenzen verlangen, gingen als Vorstandsüberweisung an den BÄK-Vorstand, ebenso Ic-23, der eine „verbindliche Definition und politische Absicherung ärztlicher Kernkompetenzen“ samt einer rechtlichen Verankerung, „die einen Arztvorbehalt konkretisiert“, fordert (S. 302). Die Anträge und Begründungen im Einzelnen stehen im Artikel [Kritik am PA-Beruf](/physician-assistant-kritik/) (Beschlussprotokoll 2026, Ia-01 S. 23/26, Ic-179 S. 304, Ic-154 S. 305 f., Ic-34 S. 307 f.).

Eine Vorstandsüberweisung ist kein Sachbeschluss: Der BÄK-Vorstand berät weiter. Ein Ergebnis dieser Beratungen, etwa eine überarbeitete Fassung des Positionspapiers, hat die BÄK bis zum 30.10.2026 nicht veröffentlicht (gesucht auf bundesaerztekammer.de). Die Haltung der Ärzteschaft ist damit zweigeteilt: Sie will PAs einbinden, aber Delegation und Arztvorbehalt als Grenze festschreiben und Aus- und Weiterbildung schützen (Ic-92, 2025).

## Was Kassen und Länder fordern

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) und die Deutsche Gesellschaft für Physician Assistants (DGPA) haben im Mai 2026 ein gemeinsames Forderungspapier vorgelegt. Es verlangt verbindliche Rahmenbedingungen „im Hinblick auf Qualifikation, Fortbildung und Vergütung“, bundesweit einheitliche Grundlagen im Studiengang mit einem einheitlichen Praxisanteil, eine Erweiterung des Tätigkeitskatalogs im Bundesmantelvertrag (Anlage 24 BMV-Ä) und die Möglichkeit, dass PAs eine Zweigpraxis betreuen, während die Gesamtverantwortung bei der Ärztin oder dem Arzt bleibt. Ein eigenes Berufsgesetz verlangt das Papier nicht ausdrücklich.

Weiter geht ein Antrag von Abgeordneten der Regierungsfraktionen CSU und FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag vom 13.08.2026 (Drucksache 19/13279): Die Staatsregierung soll sich dafür einsetzen, dass der PA „bundesrechtlich als eigenständiger Gesundheitsfachberuf anerkannt und im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) verankert wird“. Einen Landtagsbeschluss dazu haben wir bis 02.11.2026 nicht gefunden; ein solcher Beschluss bände den Bund ohnehin nicht. In ihrer Antwort auf eine Schriftliche Anfrage (22.09.2026, Drucksache 19/13501) stellt die Staatsregierung klar, der Beruf sei „nicht reglementiert und unterliegt keiner staatlichen Berufszulassung oder Aufsicht“ (S. 3); ob ein Berufsgesetz erlassen wird, liege „primär in der Entscheidung des Bundes“, sie könne „insoweit nur an den Bund appellieren“ (S. 5 f.). Als Landesmaßnahme nennt sie die „Team-up-Prämie“ von bis zu 2.000 € (Ministerratsbeschluss vom 21.04.2026), mit der der Erwerb erweiterter Kompetenzen nichtärztlichen Personals in Haus- und Kinderarztpraxen weniger gut versorgter Regionen gefördert werden soll, PAs ausdrücklich als Beispiel (S. 6).

## Die Länder: nur Sachsen hat eine Regelung

| Land | Stand | Fundstelle |
|---|---|---|
| Sachsen | Weiterbildungsverordnung Arztassistent: geschützte Bezeichnung „staatlich anerkannte Arztassistentin/anerkannter Arztassistent (Physician Assistant)“ | SächsAAssWBVO vom 11.08.2018, SächsGVBl. 2018 Nr. 13, S. 601 |
| Bayern | keine Regelung; „nicht reglementiert“, Antrag auf bundesrechtliche Anerkennung vom 13.08.2026 | Drucksachen 19/13501 (S. 3, 5 f.) und 19/13279 |
| Bremen | keine Regelung; Senat: PAs führen „delegierbare ärztliche Tätigkeiten“ durch | Senatsantwort vom 05.05.2025, zu Frage 2 |
| Nordrhein-Westfalen | keine Regelung gefunden; Kleine Anfragen 2019 und 2024 | Drucksache 18/9005 vom 22.04.2024 |
| Rheinland-Pfalz | keine Regelung; PAs nur im Zusammenhang mit dem Studiengang erwähnt | Drucksache 18/13300 vom 31.10.2025, S. 22 |
| Schleswig-Holstein | keine Regelung; PAs als Beispiel in einem Antrag zur ambulanten Versorgung | Drucksache 20/3438 (neu) vom 24.07.2025 |
| übrige zehn Länder (BW, BE, BB, HH, HE, MV, NI, SL, ST, TH) | keine Regelung und kein Landtagsdokument mit PA-Bezug gefunden | – |

Stand der Recherche: 02.11.2026 (Landesrecht, Landtagsdokumente, Ministeriumsseiten). Die Einzelheiten zur sächsischen Verordnung stehen im Artikel [Ist Physician Assistant ein anerkannter Beruf?](/physician-assistant-anerkennung/).

## DGPA-Kongress 2026

Der 3. Physician-Assistant-Kongress der Deutschen Gesellschaft für Physician Assistants (DGPA) fand laut Veranstaltungskalender der DGPA am 29. und 30.10.2026 in Wuppertal statt (pa-deutschland.de, abgerufen 02.11.2026). Ergebnisse, Pressemitteilungen oder Beschlüsse des Kongresses hatte die DGPA bis zu diesem Tag nicht veröffentlicht; wir tragen sie nach, sobald sie vorliegen.

## Was bedeutet das für Studierende und Arbeitgeber?

- **Planungssicherheit:** Ein Gesetz ist derzeit nicht absehbar; es kann Zugangsvoraussetzungen, Prüfung und Befugnisse ändern. Wer jetzt studiert, studiert in einem Beruf ohne Berufsgesetz.
- **Orientierung:** Das BÄK-Papier wirkt als „weitgehend verbindlich erachteter Rahmen“ (so das Rheinische Ärzteblatt 9/2025, S. 18), ohne Rechtsnorm zu sein. Welche Studiengänge die Kriterien erfüllen, zeigen wir je Studiengang im [BÄK-Abgleich](/studiengaenge/).
- **Aktueller Rechtsstatus:** [Ist Physician Assistant ein anerkannter Beruf?](/physician-assistant-anerkennung/)

## So halten wir diese Seite aktuell

Wir prüfen laufend die Referentenentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums, die Vorgänge im Bundestag (DIP), die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz und die Beschlussprotokolle des Deutschen Ärztetags (jährlich im Mai). Besonders im Blick haben wir den angekündigten Referentenentwurf zur Primärversorgung. Änderungen erscheinen in dieser Zeitleiste und im [Änderungsprotokoll](/aenderungen/).

## Quellen

- WD 8-033/26: Physician Assistants – Rechtliche Rahmenbedingungen für ein neues Berufsbild (27.04.2026) (https://www.bundestag.de/resource/blob/1182922/WD-8-033-26-WD-7-017-26-WD-3-024-26.pdf): Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG, S. 32 f.); Berufsfreiheit und Übergangsregelungen (S. 37 ff.); Modellvorhaben nach § 63 ff. SGB V als Übergangsmodell (S. 25–27); Pflegebefugnisse nicht analog (S. 26 f.).
- 130. Deutscher Ärztetag 2026, Beschlussprotokoll (Ia-01, Ic-34, Ic-154, Ic-179) (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Aerztetag/130.DAET/2026-05-15_Beschlussprotokoll_neu_2.pdf): Leitantrag Ia-01: PAs „integraler Bestandteil“, Arztvorbehalt (224 Ja, 5 Nein, 5 Enthaltungen; S. 23, 26); Ic-34, Ic-154, Ic-179 und Titeländerungsantrag Ic-179a: einheitliche Regulatorik/Grenzen der Delegation, Vorstandsüberweisung (S. 303–308); Ic-23: verbindliche Definition ärztlicher Kernkompetenzen, Vorstandsüberweisung (S. 302).
- 129. Deutscher Ärztetag 2025, Beschlussprotokoll (Ic-74, Ic-91, Ic-92) (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Aerztetag/129.DAET/2025-05-30_Beschlussprotokoll_129._DAET.pdf): Ic-92 als Beschluss (183 Ja, 6 Nein, 3 Enthaltungen; S. 236); Ic-74 und Ic-91 als Vorstandsüberweisung; Ic-91 verlangt, delegationsfähige und nicht delegationsfähige Leistungen genauer zu präzisieren und die Stellungnahme „Persönliche Leistungserbringung“ vom 29.08.2008 ggf. zu überarbeiten (S. 97 f.).
- BÄK-Positionspapier 04/2025 (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Gesundheitsfachberufe/Physician_Assistance_Papier_.2025_.pdf): Bundesweit einheitliche Prüfung und Ausbildungsordnung erforderlich (S. 12); Reakkreditierung der Studiengänge innerhalb von 36 Monaten (S. 5).
- Koalitionsvertrag 2025 (barrierefreie Fassung), S. 109 und S. 113 (Gesundheitsberufe, Zeilen 3590 ff.) (https://www.cdu.de/app/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag-%E2%80%93-barrierefreie-Version.pdf): Physician Assistants werden nicht erwähnt (Volltextsuche nach „Physician“ und „Arztassist“ am 30.10.2026 ohne Treffer); S. 113: kompetenzorientierter Fachpersonaleinsatz und eigenständige Heilkundeausübung; S. 109: Gesetze zu Pflegekompetenz, Pflegeassistenz und „Advanced Practice Nurse“.
- vdek: Delegation als Schlüssel zur Primärversorgung – Physician Assistants im Praxistest (Pressemitteilung, 30.07.2026) (https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2026/regionale-gesundheitspartner-physician-assistants-primaerversorgung.html): Gemeinsames Forderungspapier von vdek und DGPA (Mai 2026); der Referentenentwurf zur Reform der Primärversorgung lag am 30.07.2026 noch nicht vor („Wir wünschen uns, dass der entsprechende Referentenentwurf kurzfristig vorgelegt wird“).
- vdek und DGPA: Physician Assistants in der Arztpraxis – Forderungen für mehr Delegation und bessere Versorgung (laut vdek Mai 2026) (https://www.vdek.com/content/dam/vdeksite/vdek/themen_vertragspartner/Aerzte/PA-Forderungspapier_vdek_DGPA.pdf): Verbindliche Rahmenbedingungen für Qualifikation, Fortbildung und Vergütung; bundesweit einheitliche Grundlagen im Studiengang; Erweiterung des Tätigkeitskatalogs im BMV-Ä; Betreuung von Zweigpraxen durch PAs unter ärztlicher Gesamtverantwortung.
- Bayerischer Landtag, Drucksache 19/13279 vom 13.08.2026 (Antrag von Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER) (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000010000/0000010181.pdf): Die Staatsregierung soll sich dafür einsetzen, dass der PA „bundesrechtlich als eigenständiger Gesundheitsfachberuf anerkannt und im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) verankert wird“; dazu Landesförderprogramme für Praxen in schlechter versorgten Regionen.
- BT-Drucksache 21/1315 vom 19.08.2025: Antwort der Bundesregierung zur hausärztlichen Versorgung (Frage 16) (https://dserver.bundestag.de/btd/21/013/2101315.pdf): PAs werden in der Frage als Berufsgruppe genannt; die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit kann die meisten genannten Tätigkeitsbereiche nicht auswerten.
- Bundesministerium für Gesundheit: Gesetze und Verordnungen (Liste, abgerufen 02.11.2026) (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen): Jüngste Einträge u. a. Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (30.10.2026), Physiotherapieberufereformgesetz (26.10.2026) und Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (14.10.2026); unter den jüngsten Einträgen keiner zu Physician Assistants oder zur Primärversorgung.
- Bayerischer Landtag, Drucksache 19/13501 vom 26.10.2026 (Schriftliche Anfrage vom 20.08.2026, Antwort der Staatsregierung vom 22.09.2026) (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0013501.pdf): Beruf „nicht reglementiert“ (S. 3); Berufsgesetz „primär in der Entscheidung des Bundes“, die Staatsregierung kann „nur an den Bund appellieren“ (S. 5 f.); Team-up-Prämie bis 2.000 € nach Ministerratsbeschluss vom 21.04.2026 (S. 6).
- Deutsches Ärzteblatt 3/2026: Primärversorgung – Ministerium startet Gesetzgebungsprozess (https://www.aerzteblatt.de/archiv/primaerversorgung-ministerium-startet-gesetzgebungsprozess-379db5f9-04ee-4de5-be1c-663c6cbe6c8c): Dialogprozess ab 27.01.2026; Referentenentwurf für den Sommer 2026 angekündigt, Kabinettsbefassung im Herbst 2026 geplant (Fachpresse, keine amtliche Quelle).
- Gesundheitsministerkonferenz: Beschlüsse 2026 (99. GMK, 10./11.06.2026) (https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?jahr=2026): Kein Beschluss mit Physician Assistants im Titel; TOP 7.11 „Schnelle Arzttermine – Schnelle Einführung eines Primärversorgungssystems“.
- Hessisches Ärzteblatt 6/2026, S. 323–325: Interview mit Erik Bodendieck (BÄK) (https://www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Heftarchiv/Einzelartikel/2026/06_2026/Physician_Assistants.pdf): BÄK sieht als Aufgaben für die nächsten Jahre einheitliche Ausbildungsstandards, klare Delegationsmodelle und eine rechtssichere Einordnung des Berufsbildes.
- Sächsische Weiterbildungsverordnung Arztassistent (SächsAAssWBVO) vom 11.08.2018 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/17829/40716.html): Landesrechtlich geschützte Weiterbildungsbezeichnung „Arztassistenz (Physician Assistant)“ nach akkreditiertem Studiengang (§§ 1, 6); SächsGVBl. 2018 Nr. 13, S. 601; einzige Fassung, gültig ab 22.09.2018 (abgerufen 02.11.2026).
- DGPA: Veranstaltungen (abgerufen 02.11.2026) (https://www.pa-deutschland.de/veranstaltungen): 3. Physician Assistant Kongress der DGPA am 29.–30. Oktober 2026 in Wuppertal; Ergebnisse waren am Abruftag nicht veröffentlicht.
- 120. Deutscher Ärztetag 2017, Beschlussprotokoll, Entschließung Ib-133 (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/120.DAET/Beschlussprotokoll_120_DAET.pdf): Forderung, den Studiengang Arztassistent nicht als grundständiges Studium, sondern als akademische Weiterbildung für vorhandene Ausbildungsberufe zu gestalten (S. 117 f.).
