# Physician Assistant Aufgaben: Typische Tätigkeiten nach Kompetenzstufen

Aktualisiert am 2026-11-02.

**Kurzantwort:** Die Bundesärztekammer ordnet die Aufgaben von Physician Assistants in drei Stufen: Grundkompetenzen (nach dem Bachelor), erweiterte Kompetenzen (ebenfalls im Studium gelehrt) und spezielle Kompetenzen (erst nach Berufserfahrung und Fortbildung). Das letzte Wort über den Umfang der Delegation hat immer die ärztliche Person (Stand BÄK-Papier 04/2025).

## Aufgaben: das Stufenmodell der Bundesärztekammer

Wer wissen will, was ein Physician Assistant (PA) tatsächlich tut, findet die belastbarste Beschreibung im Positionspapier der Bundesärztekammer (BÄK) von April 2025. Teil VIII ordnet die Tätigkeiten nach drei Entwicklungsstufen (S. 14):

1. **Grundkompetenzen** beherrschen alle PAs nach dem Bachelor; sie wurden im Studium theoretisch und praktisch gelehrt.
2. **Erweiterte Kompetenzen** gehen darüber hinaus, werden aber ebenfalls im Studium gelehrt und gelten mit Abschluss als vermittelt.
3. **Spezielle Kompetenzen** erwirbt man nach dem Studium durch praktische Berufserfahrung und Fortbildung; entscheidend sei neben der Zusatzqualifikation „die individuelle Eignung“ des jeweiligen PA.

Die Aufzählung sei „als Angebot zur Orientierung“ zu verstehen, nicht abschließend und ein „Living Document“. Den Umfang der Delegation bestimmt die ärztliche Person (Auswahl-, Anleitungs- und Überwachungspflicht), „wobei die Übernahme- und Durchführungsverantwortung von dem/der PA getragen wird“ (S. 15).

## Tätigkeiten nach Bereich und Stufe

Die folgende Tabelle gibt Beispiele aus dem Stufenmodell wieder (BÄK 2025, S. 15–20; Auswahl, nicht vollständig).

| Bereich | Grundkompetenz | Erweiterte Kompetenz | Spezielle Kompetenz |
|---|---|---|---|
| Mitwirkung bei Diagnose und Behandlungsplan | Anamnese durchführen und dokumentieren, allgemeine körperliche Untersuchung, Assessments, Erkennen wichtiger Krankheitsbilder, Einordnung von Laborbefunden, Erstellen einer Verdachts-/Arbeitsdiagnose inkl. Einleiten differenzialdiagnostischer Maßnahmen | orientierende sonographische Untersuchungen, Erstellen eines vorläufigen Behandlungsplans | – |
| Komplexe Untersuchungen | – | Auswertung von Laborbefunden, Langzeitblutdruck, Ruhe- und Belastungs-EKG; Vorbereitung bildgebender Verfahren (Röntgenanforderung) | endoskopische Maßnahmen, Auswertung von Langzeit-EKGs, Funktionsdiagnostik |
| Mitwirkung bei der Ausführung des Behandlungsplans | peripherer Gefäßzugang, transurethraler Blasenkatheter, periphere Injektionen (i.c., s.c., i.m., i.v., i.o.), Infusionen, Applikation von Medikamenten | Wundmanagement, Drainagen und Stomata, Verbände und Orthesen, Analgesie | intravenöse Injektionen auch über zentralvenöse Zugänge, Punktion von Körperhöhlen mit Drainage, arterielle Zugänge |
| Eingriffe | chirurgische Händedesinfektion, steriles Einkleiden, 2. chirurgische Assistenz | 1. Assistenz bei endoskopischen und endovaskulären Operationen, Blutstillung, einfache Wundverschlüsse | Assistenz z. B. bei Graftentnahme unter fachärztlicher Aufsicht; Intubation mit niedrigem Komplikationsrisiko, Facharzt in Rufnähe |
| Notfall | Erkennen lebensbedrohlicher Zustände, Reanimation, Sofortmaßnahmen | Ersteinschätzung, Notfallmedikamente, supraglottische Atemwegshilfen, High-Flow | Vitalzeichen stabilisierende Maßnahmen, endotracheale Intubation im Notfallmanagement, NIV-Beatmung |
| Kommunikation | strukturierte Übergabe, Visiten, Gespräche mit Patienten und Angehörigen | – | „Aufklärung nach Delegation, sofern über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt wird“ |
| Dokumentation | Dokumentation von Befunden und Verläufen, Kodierung | Vorbereitung von OP-Berichten, Epikrisen, Arztbriefen, Attesten, Reha-Anträgen; DRG-Kodierung | – |

Zwei Zeilen fallen auf: Dass schon die Grundkompetenz eine „Verdachts-/Arbeitsdiagnose“ umfasst, steht in Spannung zur Anlage 24, die die Diagnosestellung als höchstpersönlich einstuft; das Papier fasst es als „Mitwirkung bei der Erstellung der Diagnose“. Und die Zeile „Kommunikation“ ist die strittigste: Dass Aufklärung als spezielle Kompetenz auftaucht, kritisiert ein Antrag zum 130. Deutschen Ärztetag 2026 ausdrücklich (Drucksache Ic-179, an den BÄK-Vorstand überwiesen, Beschlussprotokoll S. 304). Dazu mehr in [Was darf ein Physician Assistant?](/was-darf-ein-physician-assistant/).

Ein dritter Punkt betrifft die Eingriffs- und Untersuchungszeilen: Die BÄK/KBV-Stellungnahme von 2008 erklärt Sonografie und Endoskopie für „in keinem Fall delegierbar“, behält die erste OP-Assistenz ausschließlich Ärzten vor und lässt keine Delegation der Anästhesie zu (A 2176 f.). Das BÄK-Papier 2025 führt dagegen orientierende Sonografie, erste Assistenz bei endoskopischen und endovaskulären Operationen und Intubationen als Kompetenzen auf. Beide Papiere stammen von der Bundesärztekammer; die Gegenüberstellung steht in [Was darf ein Physician Assistant?](/was-darf-ein-physician-assistant/). Auch die sächsische Weiterbildungsverordnung nennt „Operationsassistenz und Durchführung von kleineren Eingriffen, wie Wundversorgung und -verschlüsse, sowie orientierende Sonographie“ (§ 1 Abs. 3 Nr. 8), jeweils im Rahmen der Delegation.

## Typische Aufgaben nach Setting

Die BÄK nennt ambulant wie stationär einen gemeinsamen Kern: Anamnese und Untersuchung in standardisierter Form, Leistungen im Bereich der Diagnostik, die Umsetzung des Therapieplans samt Monitoring, Informationsmaterialien zur Aufklärung, Datenerfassung und administrative Aufgaben (S. 4). Für die stationäre Versorgung kommen Visiten, zweite Assistenz bei Operationen, Arztbriefe, Sonographien und Echokardiographien sowie Zugänge und Punktionen hinzu. Für den ambulanten Bereich spricht das Papier nur allgemein von einer Mitwirkung „am gesamten ärztlichen Versorgungsprozess“ unter ärztlicher Leitung, auch im häuslichen Setting (S. 4 f.).

Auch die DGPA beschreibt als Beispiele vorbereitende Anamnese, körperliche und sonographische Untersuchung, das Anlegen peripherer und zentraler Venenkatheter, erste oder zweite OP-Assistenz, Arztbriefe und Reha-Anträge, außerdem Qualitätsmanagement, Mitarbeit an klinischen Studien und Lehre.

## Was ein PA nicht darf

Der Tätigkeitsrahmen endet dort, wo die ärztliche Delegation endet. Für die ambulante vertragsärztliche Versorgung zählt Anlage 24 BMV-Ä § 2 als höchstpersönlich auf: Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung einschließlich invasiver diagnostischer Leistungen, Diagnosestellung, Aufklärung und Beratung, Entscheidung über die Therapie sowie Durchführung invasiver Therapien und operativer Eingriffe. Das BÄK-Papier selbst betont, PAs übernähmen Tätigkeiten, „sofern es sich nicht um eine höchstpersönlich von einer Ärztin oder von einem Arzt zu erbringende Leistung handelt“ (S. 4). Wie sich die Beispiele aus dem Stufenmodell mit dieser Liste vertragen, ist juristisch nicht abschließend geklärt; Anträge des 130. Ärztetags verlangen, die Grenzen im BÄK-Papier klarzustellen; sie wurden zur weiteren Beratung an den BÄK-Vorstand überwiesen (siehe [BÄK-Positionspapier erklärt](/baek-physician-assistant/)).

## Wo wird ein PA tatsächlich eingesetzt?

Der BÄK-Arbeitsgruppenvorsitzende Erik Bodendieck sieht Einsatzmöglichkeiten „überall dort, wo Abläufe gut strukturierbar sind, etwa im stationären Bereich oder in größeren Organisationseinheiten“, grundsätzlich auch ambulant, wenn die Einbindung in die Praxisabläufe klar geregelt ist (Hessisches Ärzteblatt 6/2026, S. 324). Wie ein Haus das Stufenmodell konkret umsetzt, zeigt der veröffentlichte Tätigkeitsrahmen der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie am Deutschen Herzzentrum der Charité (Version 1.0, 29.09.2025), wo PAs nach eigener Angabe seit 2005 arbeiten (S. 4). Er beschreibt Aufgaben getrennt für Ambulanz, Normalstation und OP und führt im OP etwa die erste Assistenz, den ein- und mehrschichtigen Wundverschluss und die Graftentnahme unter fachärztlicher Aufsicht als erweiterte Kompetenzen; diese Tätigkeiten setzen laut Dokument die ärztlich evaluierte individuelle Eignung voraus und laufen unter ärztlicher Supervision (S. 29). Das ist die Regelung eines einzelnen Hauses, kein allgemeiner Standard. Welche Fachgebiete aktuell PAs suchen, zeigt unsere Auswertung von 179 Stellenanzeigen im [Stellenmarkt](/stellenmarkt/) und in den [Einsatzbereichen](/physician-assistant-einsatzbereiche/); eine Statistik über Fachgebiete und Tagesabläufe gibt es nicht. Siehe auch [Einsatzbereiche](/physician-assistant-einsatzbereiche/) und [Physician Assistant in der Hausarztpraxis](/physician-assistant-hausarztpraxis/).

## Quellen

- Bundesärztekammer: Physician Assistance – ein etabliertes Berufsbild im deutschen Gesundheitswesen (04/2025), Teil II und Teil VIII (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Gesundheitsfachberufe/Physician_Assistance_Papier_.2025_.pdf): Exemplarische Tätigkeiten (S. 4) und Stufenmodell mit Grund-, erweiterten und speziellen Kompetenzen (S. 14–20).
- Anlage 24 BMV-Ä (Delegation ärztlicher Leistungen), § 2 (https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag/anlage-24-delegation/24_Delegation.pdf): Katalog nicht delegierbarer, höchstpersönlicher Leistungen; gilt für die ambulante vertragsärztliche Versorgung.
- DGPA: Das Berufsbild Physician Assistance (https://www.pa-deutschland.de/berufsbild): Beispiele: vorbereitende Anamnese, körperliche und sonographische Untersuchung, Venenkatheter, OP-Assistenz, Arztbriefe, Qualitätsmanagement, Mitarbeit an klinischen Studien.
- Hessisches Ärzteblatt 6/2026, S. 323–325: Interview mit Erik Bodendieck (BÄK) (https://www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Heftarchiv/Einzelartikel/2026/06_2026/Physician_Assistants.pdf): Einsatz vor allem dort, wo Abläufe gut strukturierbar sind; die medizinische Verantwortung liegt bei der Ärztin oder dem Arzt.
- BÄK/KBV: Persönliche Leistungserbringung (29.08.2008), Ziff. 3, 9, 10 (https://www.aekwl.de/fileadmin/user_upload/aekwl/recht/goae/Artikel_Persoenliche_Leistungserbringung.pdf): Sonografie und Endoskopie „in keinem Fall delegierbar“ (A 2176); erste OP-Assistenz ausschließlich ärztlichen Mitarbeitern vorbehalten, keine Delegation der Anästhesie (A 2177).
- Sächsische Weiterbildungsverordnung Arztassistent (SächsAAssWBVO), § 1 Abs. 3 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/17829/40716.html): Tätigkeitskatalog im Rahmen der Delegation, u. a. Operationsassistenz, kleinere Eingriffe wie Wundversorgung und -verschlüsse, orientierende Sonographie (Nr. 8).
- 130. Deutscher Ärztetag 2026, Beschlussprotokoll, Drucksachen Ic-179, Ic-154, Ic-34 (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Aerztetag/130.DAET/2026-05-15_Beschlussprotokoll_neu_2.pdf): Anträge, im BÄK-Papier die Grenzen delegierbarer Maßnahmen klarzustellen (u. a. Kritik an der Aufklärung als PA-Leistung); jeweils an den Vorstand überwiesen (S. 304–308).
- Deutsches Herzzentrum der Charité: Tätigkeitsrahmen von Physician Assistants, Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie (Version 1.0, 29.09.2025) (https://www.dhzc.charite.de/fileadmin/broschueren/dhzc-taetigkeitsrahmen-physician_assistants.pdf): Hausinterner Tätigkeitsrahmen nach dem BÄK-Stufenmodell für Ambulanz, Normalstation und OP; PAs dort seit 2005 (S. 4); u. a. erste OP-Assistenz, Wundverschluss und Graftentnahme unter fachärztlicher Aufsicht als erweiterte Kompetenz, jeweils nach ärztlich evaluierter Eignung und unter Supervision (S. 29).
